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Energetische Richtlinien für staatliche und vom Kanton Wallis subventionierte Gebäude
Energetische Richtlinien für staatliche und vom Kanton Wallis subventionierte Gebäude
Diese durch die Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe herausgegebenen Bestimmungen gehen weiter als die gesetzlich vorgegebenen minimalen Anforderungen an private Bauten. Sie dienen der Umsetzung des Abschnitts 7 "Vorzeigefunktion von öffentlichen Gebäuden" der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen (VREN).
Kontakt
Dienstelle für Immobilien und Bauliches Erbe
Tel.: 027 606 38 00
Fax: 027 606 38 04