Strategie Wasserkraft
Strategie Wasserkraft
Die Veröffentlichung im Juli 2011 der Strategie Wasserkraft. Ziele, Stossrichtungen und Massnahmen leitete Überlegungen auf diesem Gebiet ein.
Verschiedene Schritte wurden durchgeführt: Visionen und Ziele, Dekret betreffend die Genehmigung bestimmter kommunaler Verfügungen und Vereinbarungen über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte öffentlicher Gewässer, Eignerstrategie FMV.
Das Ziel der Wasserkraftstrategie ist es, dem Wallis die Möglichkeit zu verschaffen die Wasserkraft verstärkt unter seine Kontrolle zu bringen und gleichzeitig einen Mehrwert für den gesamten Kanton zu schaffen. Zur Erreichung dieses Zieles schlug der Staatsrat ein Modell vor, welches eine wirtschaftlich, industriell, rechtlich und politisch umsetzbare und tragbare Lösung erlaubt. Dieses Modell fand mit 125 Ja-Stimmen und einer Enthaltung im Rahmen der zweiten Lesung anlässlich der November-Session des Großen Rates eine breite Zustimmung.
Seit dem 1. Januar 2017 werden Wartungsarbeiten an der kantonalen Gesetzgebungs-Website durchgeführt und es werden bis auf weiteres keine Aktualisierungen vorgenommen. Lediglich die im Amtsblatt veröffentlichten gesetzgeberischen Erlasse binden die Einzelpersonen und sind massgebend (Art. 138 GORBG). Die Änderung des Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte und des Gesetzes über die Walliser Elektrizitätsgesellschaft wurde im Amtsblatt vom 2. Dezember 2016 veröffentlicht. Ohne Zustandekommen eines Referendums sind die beiden Gesetze in Kraft getreten. Bis zur Aktualisierung der kantonalen Gesetzgebungs-Website finden Sie nachstehend den neuen Gesetzestext und die Artikel der geänderten Gesetze.