Spülung / Entleerung von Stauräumen
Spülung / Entleerung von Stauräumen
Wasserentnahmen und Stauseen neigen dazu, Sedimente abzulagern. Diese können zu Betriebsstörungen der Stauwerke führen oder den Betrieb der Tiefschütze beeinträchtigen. Im Allgemeinen wird deshalb eine Spülung vorgenommen, um die Sedimente nach unten abfliessen zu lassen. Dafür wird ein grosses Volumen Wasser mit einem hohen Durchsatz abgelassen, um die Sedimente wegzuschwemmen. Diese Spülungen können entweder automatisch sein - beispielsweise an Wasserentnahmen in Flüssen - oder manuell - beispielsweise an grossen Stauseen.
Automatische Spülungen können jederzeit auftreten und zu einem plötzlichen Anstieg des Wasserpegels führen. Es ist deshalb sehr gefährlich, im Bett von Fliessgewässern zu parken oder Aktivitäten in der Nähe auszuführen.
Manchmal ist es auch erforderlich, das Wasser eines Stausees zu Inspektionszwecken oder für Instandhaltungsarbeiten abzulassen.
Für Spülungen und Entleerungen ist nach dem Gewässerschutzgesetz sowie nach dem Bundesgesetz und dem kantonalen Gesetz über die Fischerei eine durch den Kanton erteilte Genehmigung erforderlich.