Restwassermenge
Restwassermenge
Die Restwassermenge ist die nach einem oder mehreren Wasserentnahmen verbleibende Wassermenge eines Fliessgewässers. Um diese Restwassermenge aufrechtzuerhalten, wird bei jeder Wasser entnehmenden Anlage eine Dotiermenge vorgeschrieben.
Die Restwassermenge ist notwendig, um die Wasserqualität, das Grundwaser sowie die Fauna und Flora zu schützen. Sie dient insbesondere dazu, die für die freie Fischgängigkeit erforderliche minimale Wassertiefe zu gewährleisten.
Das am 1. November 1992 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz legt die minimale Restwassermenge fest, die in Fliessgewässern mit ständigem Durchfluss, denen Wasser entnommen wird, zu gewährleisten ist. In bestimmten Fällen können die Kantone niedrigere Restwassermengen genehmigen bzw. die minimale Restwassermenge erhöhen.
Bei Wasserentnahmen, deren Konzession vor 1992 gewährt wurde, besteht die Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Restwassermengen erst nach der Verlängerung dieser Konzession. Bis dahin sind die Abschnitte mit Restwassermengen zu sanieren, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist (Gewässersanierung).
©Jean-Claude Roduit