Konzessionen / Eigenanwendungen / Genehmigungen
Konzessionen / Eigenanwendungen / Genehmigungen
Im Wallis steht das Recht, innerhalb der Kantonsgrenze über die Wasserkräfte der Rhone und des Genfersees zu verfügen, dem Kanton zu. Das Recht, über die Wasserkräfte der anderen öffentlichen Gewässer einschliesslich des Grundwassers zu verfügen, steht den Gemeinden zu.
Konzessionen
Steht die Verfügung über die Wasserkraft Gemeinwesen zu, so können diese durch die Gewährung einer Konzession einem Dritten das Recht einräumen, Wasserkräfte eines Fliessgewässers öffentlichen Eigentums zu nutzen.
Konzessionen bezüglich kommunaler Gewässer werden durch die Gemeinden gewährt und bedürfen der Zustimmung durch den Staatsrat. Konzessionen bezüglich kantonaler Gewässer werden durch den Staatsrat gewährt und bedürfen der Zustimmung durch den Grossen Rat.
Eigenanwendungen
Gemeinden, die über Oberflächen-, Trink-, Bewässerungs- oder Abwasser verfügen, können beschliessen, deren Wasserkräfte für sich selbst zu nutzen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dem Staatsrat zur Zustimmung vorzulegen.
Genehmigungen
Gemeinden können einem Dritten das Recht einräumen, die Wasserkräfte von Trink-, Bewässerungs- oder Abwasser zu nutzen. Die betreffende Gemeinde hat eine Genehmigung zu erteilen, die dem Staatsrat zur Zustimmung vorzulegen ist.