Konzept zur Förderung der Windenergie
Konzept zur Förderung der Windenergie
Im Konzept zur Förderung der Windenergie wurden die Bewertungskriterien von Windenergie-Projekten zusammengefasst und die Planungs- und Bewilligungsverfahren vorgestellt. Es stützt sich hauptsächlich auf gesetzliche Bestimmungen und gilt für Projekte, die zu den Entscheidungskompetenzen des Kantons gehören.
Das Konzept weist die Besonderheit auf, den schnellen Bau einer ersten Versuchsanlage an einem Standort vor Beginn des Raumplanungsverfahrens mit dem auszuarbeitenden Detailbebauungsplan zu ermöglichen. Dafür muss der Standort durch den Staatsrat nach Prüfung der wichtigsten Bewertungskriterien als „geeignet” bestimmt worden sein.
Die Bestimmung eines Standortes als geeignet ist ein positives Signal für weitere Untersuchungen, aber keine Garantie dafür, dass der Windpark tatsächlich so wie anfänglich vorgesehen realisiert werden kann.
So ist bei der Erstellung eines Sondernutzungsplanes eine detaillierte Prüfung sämtlicher Kriterien des Konzepts sowie die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend erforderlich.
In den Zonen, wo das Konzept zur Förderung der Windenergie angewendet werden soll, sind Windkraftanlagen, welche niedriger als 12 m und an das Netz angeschlossen werden können, nicht zugelassen und Windkraftanlagen, welche niedriger als 12 m und nicht an das Netz anschliessbar sind, abgesehen von einigen Ausnahmen nicht zulässig.