Richtlinie für die Erstellung der Bewilligungsgesuche für Spülungen und Entleerungen (GSchG Art. 40)
Richtlinie für die Erstellung der Bewilligungsgesuche für Spülungen und Entleerungen (GSchG Art. 40)
Ziele des Beschlusses und der Richtlinie - Zielsetzung des Bewilligungsantrags für Spülungen und Entleerungen
Das Ziel des Beschlusses besteht darin, die ökologischen Folgen von Spülungen und Entleerungen in den Fliessgewässern zu reduzieren und die Lage der Fliessgewässer im Hinblick auf die Sicherheit (Hochwasserschutz der Bevölkerungen) zu verbessern.
Durch die detaillierte Erläuterung des Bewilligungsverfahrens und der Ausführungsmodalitäten der Spülungen und Entleerungen von Staubecken und Stollen sowie der Spülung und Reinigung von Fliessgewässern sollen durch den Beschluss auch Verfahren vereinfacht und koordiniert sowie eine bessere Nutzung der Gewässer erreicht werden, wobei Wasserverluste für die Unternehmen eingeschränkt werden sollen. Mit dem Beschluss und der Richtlinie soll allgemein durch die Verbesserung der Spülungen und Entleerungen ein Qualitätsziel sowie die Qualitätssicherung durch Nachverfolgung erreicht werden.