menu
Energietechnische Konformität - Beendigung der Arbeiten
Energietechnische Konformität - Beendigung der Arbeiten
Gemäss Artikel 48 der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen hat der Bauherr nach Abschluss der Arbeiten der zuständigen Baubewilligungsbehörde eine energietechnische Konformitätsbestätigung abzugeben.
Dieses Dokument ermöglicht die Bestätigung, dass die Ausführung der Arbeiten anhand des bewilligten Projektes ausgeführt wurden oder die Projektänderungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.