Heizer, Terrassenheizung
Coronavirus (COVID-19)
Bewilligung von Elektroheizungen auf Terrassen
Der Staatsrat hat entschieden die Verwendung von Elektroheizungen auf den
Terrassen öffentlicher Einrichtungen zu bewilligen. Diese Möglichkeit wird
noch bis Ende April 2022 angeboten. Durch fossile Brennstoffe betriebene
Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Massnahme
zielt darauf ab, Cafés, Bars und Restaurants im Rahmen der Pandemie
während des Winters zu unterstützen.
Wie im letzten Winter, bewilligt der Staatsrat öffentlichen Einrichtungen und
Veranstaltern nebst der Verwendung von mit erneuerbaren Energien betriebenen
Heizungen (zum Beispiel Pelletheizungen), auch die Verwendung von
Elektroheizungen im Freien, insbesondere auf den Terrassen öffentlicher
Einrichtungen, Zelten, Buvetten und weitere. Durch fossile Brennstoffe betriebene
Heizungen, insbesondere Gasheizungen bleiben verboten. Diese Ausnahme von
der Verordnung betreffend die rationelle Energienutzung in Bauten und Anlagen ist
bis zum 30. April 2022 möglich. Diese Massnahme hat zum Ziel die von der
COVID-19-Krise betroffene Geschäftswelt der Cafés und Restaurants zu
unterstützen