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Zonennutzungsplan - Synergien zwischen Kanton und Gemeinden
Der kantonale Richtplan legt die übergeordnete Zielrichtung der Raumplanung für den Kanton fest.
Die Zonennutzungspläne und die konkreten Projekte für Bauten und Anlagen müssen diesen Leitlinien sowie den für die räumliche Koordination festgelegten Anforderungen Rechnung tragen. Zudem üben auch die Gemeinden raumwirksame Tätigkeiten aus. Diese müssen den andern betroffenen Stellen zur Kenntnis gebracht und, wenn nötig, in den Koordinationsprozess integriert werden.
Eine gegenseitige Beziehung zeichnet das Verhältnis zwischen den Gemeinden und dem Kanton aus.