Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG)
Teilrevision des kRPG
1. Etappe der Teilrevision des kRPG
Im Rahmen des Gesamtprojektes „Raumentwicklung 2020“ ist die Revision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG in zwei Etappen vorgesehen. Die Arbeiten sind bereits weit vorangeschritten und die 1. Etappe der Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) ist mit deren Genehmigung durch den Grossen Rat anlässlich der Märzsession 2014 bereits abgeschlossen.
Er hat dabei weitere Anpassungen akzeptiert, die namentlich darauf abzielen:
- das kantonale Raumentwicklungskonzept einzuführen,
- die Verfahren für die Erarbeitung und Revision des kantonalen Richtplans zu verkürzen und
- die kommunale Zusammenarbeit mit dem Instrument des interkommunalen Richtplans zu fördern.
Der Staatsrat legte das Inkrafttreten dieser 1. Etappe auf den 1. Januar 2015 fest.
2. Etappe der Teilrevision des kRPG
2. Etappe der Teilrevision des kRPG
Die 2. Etappe der Teilrevision des kRPG betrifft insbesondere die Bauzonendimensionierung, die Siedlungsentwicklung nach innen, die Mehrwertabgabe sowie die Verfügbarkeit von Bauland. Die 2. Etappe der Teilrevision wurde vom Grossen Rat im Dezember 2015 in erster Lesung behandelt und anlässlich der zweiten Lesung im September 2016 überarbeitet.
Der Rechtserlass, welcher vom Grossen Rat am 9. September 2016 angenommen und im Amtsblatt vom 30. September 2016 publiziert wurde, musste dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden (obligatorisches Referendum).
Die 2. Etappe der Teilrevision des kRPG wurde vom Walliser Stimmvolk am 21. Mai 2017 mit fast 73 % der Stimmen angenommen.
Der Staatsrat legte das Inkrafttreten dieser 2. Etappe auf den 15. April 2019 fest.