Raumplanung - Gesamtrevision des kantonalen Richtplans
Gesamtrevision des kantonalen Richtplans
Die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans sieht namentlich vor, unter Berücksichtigung der vom Bund vorgegebenen Minimalanforderungen ein strategisches Grundgerüst zu integrieren, die verschiedenen Themenbereiche umzustrukturieren, die Anzahl der Koordinationsblätter zu reduzieren sowie eine generelle Karte zu erarbeiten.
Das Verfahren für die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans besteht aus folgenden drei Hauptetappen: Der Vorstudie, dem Vorprojekt und dem Projekt.
Die im Jahre 2010 gestartete und 2011 abgeschlossene Vorstudie beschränkte sich im Wesentlichen auf Überlegungen zum formellen Inhalt des Richtplans mit dem Ziel, die Struktur und die Themenbereiche des zukünftigen kantonalen Richtplans festzulegen.
Das zwischen 2012 und Anfang 2015 erarbeitete Vorprojekt des kantonalen Richtplans besteht hauptsächlich aus Benchmark-Studien, der Redaktion des themenspezifischen Inhalts des zukünftigen Richtplans (1. Fassung der Koordinationsblätter und der Karten) sowie der Vernehmlassung bei den kantonalen Dienststellen.
Die Erarbeitung des Entwurfs des Richtplans erfolgte zwischen 2015 und 2018. Die wichtigsten Etappen dieser Phase umfassten die öffentliche Auflage während 60 Tagen (vom 29. April bis zum 30. Juni 2016), die Vorprüfung durch den Bund und die Anhörung der Nachbarländer (von April bis August 2016), verschiedene Informationsveranstaltungen (Frühling 2016), den Beschluss des Staatsrats (14. Juni 2017) sowie die Annahme des kantonalen Richtplans durch den Grossen Rat (8. März 2018). In seiner Sitzung vom 1. Mai 2019 hat der Bundesrat den kantonalen Richtplan genehmigt.