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Raumplanung - Kantonale Richtplanung
Kantonale Richtplanung
Das kantonale Raumentwicklungskonzept (KREK) und der kantonale Richtplan (kRP) bilden die kantonale Richtplanung. Diese sind ein Orientierungsrahmen für die Raumentwicklung des Kantons und seiner verschiedenen Regionen und schaffen den notwendigen Handlungsspielraum für die Erarbeitung der Folgeplanungen auf interkommunaler und kommunaler Ebene.
Dokument
Rechtsgrundlage
Kantonale Gesetzgebung- 701.1 Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG)
- 701.101 Reglement betreffend die Förderungsmassnahmen in Sachen Raumplanung
- 701.102 Beschluss über die Genehmigung des kantonalen Raumentwicklungskonzepts
- 701.105 Reglement betreffend die Förderungsmassnahmen und die Ausgleichsregelung in Sachen Raumplanung