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Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen
Begriff
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen bezeichnen städtische Gebiete, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt und Gestaltungs- und Infrastrukturmassnahmen ausgeführt werden, um das friedliche Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.
Grundsätze für den Verkehr
Begegnungszone

- In dicht besiedelten Wohn- oder Gewerbequartieren gelegen;
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/Std;
- Fussgänger haben Vortritt (sie dürfen den Verkehrsfluss nicht unnötig stören);
- Keine Fussgängerstreifen;
- Es gilt Rechtsvortritt (ausgenommen bei Massnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit).
- Abstellen berechtigter Fahrzeuge an den durch Schilder oder Markierungen bezeichneten Stellen.
Zone 30

- In Wohnquartieren oder -siedlungen gelegen;
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/Std;
- Fahrzeuge haben Vortritt, sie haben auf die Fussgänger zu achten;
- Fussgängerstreifen nur ausnahmsweise (vor Schulen, Heimen, usw.);
- Der nicht vortrittsberechtigte Fussgänger (darf die Strassen da überqueren, wo er sich sicher fühlt und wo die Sichtverhältnisse am besten sind;
- Es gilt Rechtsvortritt (ausgenommen bei Massnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit).