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Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Begriff
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen bezeichnen städtische Gebiete, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt und Gestaltungs- und Infrastrukturmassnahmen ausgeführt werden, um das friedliche Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer zu fördern.

Grundsätze für den Verkehr
Begegnungszone

 

 

  • In dicht besiedelten Wohn- oder Gewerbequartieren gelegen;
  • Höchstgeschwindigkeit 20 km/Std;
  • Fussgänger haben Vortritt (sie dürfen den Verkehrsfluss nicht unnötig stören);
  • Keine Fussgängerstreifen;
  • Es gilt Rechtsvortritt (ausgenommen bei Massnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit).
  • Abstellen berechtigter Fahrzeuge an den durch Schilder oder Markierungen bezeichneten Stellen.

Zone 30

 

 

 

  • In Wohnquartieren oder -siedlungen gelegen;
  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/Std;
  • Fahrzeuge haben Vortritt, sie haben auf die Fussgänger zu achten;
  • Fussgängerstreifen nur ausnahmsweise (vor Schulen, Heimen, usw.);
  • Der nicht vortrittsberechtigte Fussgänger (darf die Strassen da überqueren, wo er sich sicher fühlt und wo die Sichtverhältnisse am besten sind;
  • Es gilt Rechtsvortritt (ausgenommen bei Massnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit).

 

Dokument

Link ASTRA / Verkehrsberuhigung innerorts
Link TCS / Zonen unter der Lupe
Link BFU / Tempo-30-Zonen
Link ATE / Tempo 30 im Ortszentrum
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