Naturgefahrenkarten

Die Ausarbeitung von Gefahrenkarten ist Sache der Gemeinden, wobei sie auf die finanzielle und technische Unterstützung des Kantons und des Bundes zählen können. Gefahrenkarten finden über ein Genehmigungsverfahren Eingang in die Raumplanung.

Gefahrenkarten werden von Fachbüros angefertigt. Ihnen zugrunde liegen der Ereigniskataster, die vorhandenen Datengrundlagen, sowie die nach wissenschaftlichen Massstäben durchgeführten  Feldbeobachtungen und Messkampagnen.

Ausgewertet werden diese Daten mit Mitteln auf dem neuesten technologischen Stand (namentlich: der Fotografie, der Messtechnik, der Bildaufnahme mit Radar oder Laser, mittels geophysikalischer Methoden, Bohrungen, digitaler Modelle und Modellierungen).

Die Gefahrenkarte unterteilt eine Gebietsfläche in Zonen mit unterschiedlichen Gefahrenstufen (rot, blau, gelb, gelb-weiss gestreift, weiss).

Die Kriterien für die Abgrenzung der Gefahrenzonen sind für jede Gefahrenart spezifisch: Lawinen, Überflutung und Murgänge oder Massenbewegungen.

In den Zonennutzungsplänen (Nutzungsplänen und Baureglementen) der Gemeinden werden der Inhalt der Gefahrenkarten sowie die Folgen für die Nutzung durch den Grundeigentümer einer jeden Parzelle rechtsverbindlich festgehalten.

Kontakt

zuständige Ingenieure

Link Lawinen
Link Überflutung und Murgänge
Link Massenbewegungen

Naturgefahren Beobachtungsdienste

Der Kanton sorgt dafür, dass regionale Naturgefahren-Beobachter ausgebildet werden. Ihre Aufgabe ist, die Entscheidungsträger (Gemeindebehörden, Strassenmeister) in Gefahrensituationen zu beraten. Sie verfügen dazu über diverse Informationsquellen, insbesondere über Daten, die ihnen das automatische Wetterstationsnetz (IMIS) sowie die Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) liefern.

Die Anordnung zur Schliessung/Wiedereröffnung einer Kantonsstrasse liegt in der Kompetenz des Kreis-Strassenmeisters. Über die Evakuierung eines Wohngebiets entscheiden die kommunalen Behörden.

Derzeit gibt es im Kanton 27 Beobachtungsdienste; Sie decken sämtliche Gemeinden ab, die von Lawinengefahren bedroht sind. Die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes auf Bodeninstabilitäten und Fliessgewässern ist im Gange.