Erlangung des Sachkundenachweises SaNa zum Erhalt eines Jahrespatentes

Die neuen Fischer müssen einen obligatorischen Grundkurs besuchen (mit sofortigem Examen), welcher Ihnen den sogenannten Sachkundenachweis attestiert.

1. Sachkundenachweis SaNa

Die geltende Bundesverordnung über den Tierschutz schreibt vor, dass der Fischer, welcher ein Patent für mehr als Monat kauft, eine minimale Sachkunde, insbesondere im Bereich des Tötens der Fische, nachweisen muss.

Neufischer müssen deshalb einen obligatorischen Kurs mit einem abschliessenden Test absolvieren. Im Anschluss an diesen Kurs erhalten Sie den Sachkundenachweis (SaNa)

2. Kursorte im Kanton Wallis

Die Kursorte sind in den Informationen zum SaNa aufgeführt. Die Ausbildung wir durch den Walliser Kantonalen Sportfischereiverband in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere durchgeführt (WKSFV).

Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere

Chemin Grély 13
CP-670
1951 Sitten
027 606 70 00
scpf@admin.vs.ch
Montag : 9:00 - 11:30 / 14:00 - 16:30

Dienstag - Donnerstag : 9:00 - 11:30
Nachmittags geschlossen

Freitag: Geschlossen