Vorführen eines Fahrzeuges in einem anderen Kanton

Vorführen eines FahrzeugEs in einem anderen Kanton

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einem Strassenverkehrsamt eines anderen Kantons vorführen möchten, müssen Sie unbedingt Ihren Fahrzeugausweis sowie den bestandenen Prüfungsbericht in einer unserer Niederlassungen bis spätestens zum auf dem Aufgebot erwähten Datum vorweisen. Andernfalls werden die vollen Kosten verrechnet.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

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Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Case postale 161
1890 St-Maurice


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch