Händlerschilder -U

Händlerschilder -U

Kollektiv-Fahrzeugausweise werden abgegeben an Betriebe, welche die im Anhang 4 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV)  aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und:

  • über die für die Art des Betriebes erforderlichen Bewilligungen verfügen;
  • Gewähr für eine einwandfreie Verwendung des Kollektiv- Fahrzeugausweises bieten;
  • soweit es sich um Unternehmen des Motorfahrzeuggewerbes handelt, die in Artikel 71, Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetz (SVG) vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen haben.

Um Händlerschilder zu erhalten, müssen Sie das Formular  "Antrag um Händlerschilder" ausfüllen und dann mit den erforderlichen Anlagen an die erwähnte Adresse schicken.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch