Führerausweis auf Probe (FAP)

Führerausweis auf Probe (FAP)

Der Führerausweis auf Probe (Zweiphasenausbildung) wurde am 1. Dezember 2005 eingeführt, entsprechend der Änderung der VZV vom 27.10.2004.

Der Führerausweis auf Probe wird nur für die Kategorien A und B und für eine Dauer von 3 Jahren ausgestellt. Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, muss der Halter innerhalb dieser 3 Jahre, während 2 Tagen an der Zweiphasenausbildung teilnehmen (1 Tag ab dem 1. Januar 2020)..

Sie finden im folgenden Link sämtliche Informationen bezüglich dieser Ausbildung.

Muss ich an einem oder zwei Tagen die WAB-Kurse besuchen (Gesetzesänderung ab 01.01.2020)?
Mit der Eingabe des Ablaufdatums des Führerausweises auf Probe kann dies sehr einfach überprüft werden unter: ein oder zwei Tage?

Einen Monat vor Ablauf des Führerausweises auf Probe (FAP) wird Ihnen der definitive Führerausweis (FAK) automatisch per Post zugeschickt, vorausgesetzt, dass Sie die 2 obligatorischen Ausbildungstage absolviert haben. Dieser FAK ersetzt den FAP ab dessen Ablauf. Dieser ist ab diesem Datum nicht mehr gültig und kann vernichtet werden.

In der Regel erhalten Sie Ihren Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) per Post, in einem neutralen Umschlag innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-permis@admin.vs.ch