Fahrzeugänderungen

Fahrzeugänderungen

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, Änderungen am Fahrzeug der Zulassungsbehörde (DSUS) zu melden. Bevor abgeänderte Fahrzeuge benutzt werden können, müssen sie einer Nachprüfung unterzogen werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Änderungen, die die Fahrzeugeinteilung betreffen;
  • Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, des Gewichts;
  • Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. In diesem Falle ist der Nachweis zu erbringen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Abgas- und Geräuschvorschriften eingehalten werden;
  • Auspuffanlagen, die für den in Betracht fallenden Fahrzeugtyp nicht zugelassen sind;
  • Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
  • Räder, die für den in Betracht fallenden Fahrzeugtyp nicht zugelassen sind;
  • Änderungen der Lenkanlagen, der Bremsanlagen;
  • den Einbau von Anhängervorrrichtungen;
  • das Ausserbetriebsetzen der Rückhaltevorrichtungen oder ihrer Bestandteile (zum Beispiel Airbags, Sicherheitsgurtstraffer), insoweit dies vom Fahrzeughersteller nicht vorgesehen wurde, von der Fahrzeugführerin oder vom Fahrzeugführer nicht selbst vorgenommen werden kann und die Ausserbetriebsetzung nicht angebracht ist;
  • das Nichtinstandsetzen von beschädigten oder nicht betriebstüchtigen Rückhaltevorrichtungen oder deren Bestandteile (zum Beispiel Airbags, Sicherheitsgurtstraffer);
  • alle weiteren wesentlichen Änderungen am Fahrzeug.

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, der Zulassungsbehörde alle neuen Änderungen zu melden, die im Fahrzeugausweis einzutragen sind. Die an die Invalidität einer Fahrzeugführerin oder eines Fahrzeugführers erfolgten Anpassungen unterliegen einer Nachprüfung.

Um Änderungen an Fahrzeugen anzumelden, benötigen wir für die Terminanfrage eines der beiden Formulare:

Diesen Formularen müssen die eventuellen Konformitätsdokumente und /oder die zusätzlich verlangten Unterlagen beigelegt werden.

Bitte senden Sie Ihre Anfrage an die gewünschte Dienstelle. Die verschiedenen Adressen finden Sie unten in der Fusszeile des Formulars.

Sie können das Dossier auch persönlich in einem unserer drei Strassenverkehrsämter abgeben.

Wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, erhalten Sie eine Terminbestätigung.

Alle Informationen betreffend der Dokumente und/oder der zusätzlichen Unterlagen finden Sie auf beiden Formularen.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Plan d'accès - Viège Bockbartstrasse 6
3930 Visp


Plan d'accès - St-Maurice Rte des Bains 2
Postfach 161
1890 St-Maurice


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn_technique@admin.vs.ch