Inverkehrsetzung eines Schiffes
Inverkehrsetzung eines Schiffes
Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, müssen immatrikuliert werden. Unsere Dienststelle ist für die Zuteilung der Schiffskontrollschilder zuständig.
Davon ausgenommen sind:
a. Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen (Kursschiffe);
b. Schiffe, die kürzer als 2,50 m sind;
c. Strandboote und dergleichen;
d. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter.
Schiffe, gemäss Punkt a bis d, sind gut sichtbar mit Name und Adresse des Eigentümers oder des Halters gekennzeichnet. Diese Schiffe dürfen nur innerhalb der inneren Uferzone (300m) auf dem Genfersee und 150m auf anderen Seen verkehren oder angelegt werden.
Hinweis:
Bevor Sie einen Motor kaufen, kontaktieren Sie bitte die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt und vergewissern Sie sich, dass dieser auf Ihrem Schiff installiert werden darf.
Bei einer Neumotorisierung oder einem Motorenwechsel muss, wenn die Antriebsleistung mehr als 40 kW beträgt, eine Geräuschmessung durch die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt durchgeführt werden.
Wir bitten Sie, in jedem Fall die folgenden Dokumente vorzulegen:
- ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular "Anmeldung zur Inverkehrsetzung eines Schiffes";
- einen Versicherungsnachweis (erhältlich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, Gültigkeit 30 Tage) bei Maschinenantrieb oder einer Segelfläche über 15m2;
- bei einem Occasionsschiff den bisherigen Schiffsausweis im Original, bei einem neuen Schiff oder bei einem Occasionsschiff aus dem Ausland, den Verzollungsnachweis für die ordentliche Zulassung von Schiffen (Formular 15.10);
- das Abgas-Wartungsdokument für Marinemotoren, geliefert vom Hersteller oder vom Importeur;
Zusätzlich für die neuen Schiffe oder Occasionsschiffe aus dem Ausland:
- das Handbuch, vom Hersteller geliefert;
- die Konformitätserklärung für Schiff 94/25/EG - 2003/44/EG, mit der N° H.I.N. und ISO-Normen, vom Hersteller geliefert;
- die Konformitätserklärung für Motor 94/25/EG - 2003/44/EG oder Abgastypenprüfzertifikat VSIM oder Abgasbestätigung VSIM, vom Hersteller oder Importeur geliefert;
- das Motorwartungsdokument, vom Hersteller oder Importeur geliefert;
- das Segelvermessungsprotokoll, vom Importeur oder von der zuständigen Behörde geliefert;
- das Geräuschmessprotokoll, vom Importeur oder von der zuständigen Behörde geliefert;
- das technische Prüfungsprotokoll, vom Importeur oder von der zuständigen Behörde geliefert;
- das Abnahmeprotokoll; vom Importeur, vom Beamten oder von der zuständigen Behörde geliefert;
- der Prüfungsrapport der Gas- oder Elektrik-Installation von 220V und mehr.
Bei Abtretung von Schiffskontrollschilder, das Formular Abtretung Kontrollschilder.
Kontakt
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Sektion Technik / Schifffahrt
Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion
Email : scn_navigation@admin.vs.ch
Hafen von Le Bouveret
Telefon : 024 481 31 91
(ohne Pikettdienst)