Medienmitteilung Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt

Elektromobilität - Das Förderprogramm endet am 30. September 2022

Das am 1. November 2020 gestartete Förderprogramm für Elektromobilität wird Ende September 2022 auslaufen. Der zu Beginn des Jahres 2022 zur Verfügung gestellte Betrag von 7.7 Millionen Franken wird dann aufgebraucht sein. Seit Beginn des Projekts wurden fast 24% der Neufahrzeuge mit einem alternativen Antrieb zugelassen, während das Ziel auf 10% festgelegt wurde. Der Staatsrat freut sich über diesen Erfolg, der von der Bereitschaft der Bevölkerung zeugt, sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen, indem sie den CO2-Ausstoss reduziert.

Seit dem 1. November 2020 erhalten Personen, die ein neues Elektrofahrzeug (oder Plug-in-Hybrid bis zum 31. Dezember 2021) gekauft oder eine Ladestation installiert haben, eine Prämie vom Kanton. Ziel dieser finanziellen Unterstützung war es, zur Entwicklung einer umweltfreundlicheren Mobilität beizutragen, indem die Walliser Bevölkerung dazu angeregt wird, sich für weniger umweltschädliche Fahrzeuge zu entscheiden. Tatsächlich gelten Elektrofahrzeuge als wichtiger Trumpf, um die durch den Individualverkehr verursachten CO2-Emissionen zu reduzieren.

Seit Beginn des Förderprogramms wurden durchschnittlich 23,6% der Neufahrzeuge mit einem alternativen Antrieb zugelassen. Eine Zahl, die weit über dem ursprünglichen Ziel von 10% liegt. Das Förderprogramm hat also seinen Zweck voll und ganz erfüllt. Seit seiner Einführung war es ein grosser Erfolg und die Käufe von Elektrofahrzeugen stiegen stetig an. Dieser Trend führte dazu, dass der Kanton Wallis, der zuvor bei den Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen auf Platz 19 lag, auf Platz 5 der Rangliste vorrückte.

Infolgedessen wird das für das Jahr 2022 vorgesehene Budget von 7,7 Millionen nicht ausreichen, um das Programm bis zum 31. Dezember 2022 zu finanzieren. Der Staatsrat beschloss daher, das Ende des Programms auf den 30. September 2022 festzulegen. Das bedeutet, dass nur noch Fahrzeuge, die bis zum 30. September 2022 zugelassen werden und Ladestationen, die bis zu diesem Datum von einem zugelassenen Elektriker installiert und kontrolliert werden, gefördert werden können. Der Antrag auf die Prämie muss innerhalb der Fristen und nach den Kriterien gestellt werden, die in der Richtlinie zur Förderung der Elektromobilität festgelegt sind. Für das Jahr 2022 war vorgesehen, dass das Programm grundsätzlich am 31. Dezember 2022 endet, jedoch im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel durchgeführt wird und somit auch früher enden kann, falls diese ausgeschöpft werden sollten.

Im Jahr 2021 waren bereits 7,6 Millionen für dieses Programm bereitgestellt worden und der Grosse Rat hatte einem zusätzlichen Betrag von 7,7 Millionen für das Jahr 2022 zugestimmt. Insgesamt wurden somit über 15 Millionen für den Energiewandel bereitgestellt.