Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht für Fahrzeugführer

Verkehrsmedizinische Kontrollpflicht für Fahrzeugführer

Die medizinischen Anforderungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden aufgrund der Ausweiskategorien in 2 Gruppen gegliedert. Diese sind:

Gruppe 1

Kategorien A, A1, B, B1, F, G, M, M III

Gruppe 2

Kategorien D, C, C1, D1,TPP, M I, M II, M IV (die Kategorie D1 mit den Codes 3.5t und 106 gehört nicht zur zweiten Gruppe)

 
Anforderungen, um einen Ausweis zu erhalten:

Gruppe 1

 

Ab 65 Jahren, 1 Arztzeugnis der Gruppe 1 ausgefüllt von einem Arzt mit einer Ausbildung der Stufe 3 SGRM (s. Liste der anerkannten Ärzte auf www.medtraffic.ch)

Gruppe 2

Ein Arztzeugnis der Gruppe 2 ausgefüllt von einem Arzt mit einer Ausbildung der Stufe 2 SGRM (s. Liste der anerkannten Ärzte auf www.medtraffic.ch)


Kontrolluntersuchungen

Gruppe 1

 

  • Alle 2 Jahre ab dem 75. Altersjahr

Gruppe 2

  • Alle 5 Jahre bis zum 50. Altersjahr
  • Alle 3 Jahre bis zum 75. Altersjahr
  • Danach alle 2 Jahre


Sonderfälle
Der Arzt oder die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt können je nach Umständen kürzere Zeitspannen vorsehen.

Kontakt

Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt 

Plan d'accès - Sion Av. de France 71
Postfach 1247
1951 Sion


Telefon : 027 606 71 00
Email : scn-med@admin.vs.ch