Vereinfachtes Verfahren für die Pauschalspesendeklaration

Vereinfachtes Verfahren für die Pauschalspesendeklaration

Anstelle eines umfassenden Spesenreglementes (nach dem Muster der Schweizerischen Steuerkonferenz) können Gesellschaften mit der Kant. Steuerverwaltung ein vereinfachtes Verfahren für die Pauschalspesendeklaration abschliessen. Dieses vereinfachte Verfahren steht grundsätzlich Kleinunternehmen mit maximal bis zu 2 Pauschalspesenberechtigten offen.

Hierzu kann das beiliegende PDF Formular ausgefüllt und an folgende Adresse zugestellt werden:

Kantonale Steuerverwaltung, Abteilung jur. Personen, Avenue de la Gare 35, 1951 Sitten

Folgende Informationen (Felder) sind hierzu im Formular auszufüllen:

  • Adresse der Gesellschaft
  • Kontaktperson (Telefon – e-mail)
  • Name der Gesellschaft mit Referenznummer
  • Name, Vorname, Wohnort, Referenz- oder AHV-Nummer und Funktion der Pauschalspesenbezüger
  • Bruttolohn und Höhe der Spesenpauschale (max. 4-5 % des Bruttolohnes)
  • Datum, ab welchem die Vereinbarung gültig ist
  • Unterschrift und Stempel mit Ort und Datum

Nach Genehmigung retournieren wir Ihnen das Formular unterzeichnet mit unserem Einverständnis.

Musterspesenreglement