FAQ Lohnausweis

Finden Sie hier unter den FAQ die häufisten Fragen und Antworten in Bezug zum Lohnausweis (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Sie können das Datum vom 1.1. bis 31.12. belassen, es ist jedoch sehr wichtig, unter Bemerkungen Ziffer 15 den Zeitraum der Tätigkeiten (z.B. 1.1. bis 31.3. und 1.9. bis 31.12.) anzugeben

Es gibt keine Mindestlimite beim Lohneinkommen. Alle vom Arbeitgeber bezahlten Leistungen müssen auf dem Lohnausweis erscheinen, unabhängig von der Höhe des ausbezahlten Lohns

Der Privatanteil berücksichtigt die Kosten für die private Nutzung des Autos ohne die Fahrten zur Arbeit. Durch Ankreuzen des Feldes "F" bescheinigt der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer keine Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort trägt. Daher können die Fahrkosten in der Steuererklärung nicht abgezogen werden.

Wenn die Kosten des Arbeitnehmers für die Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort in vollem Umfang abgegolten werden, kann eine Aufrechnung entfallen und es ist nur das Feld "F" (kostenlose Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen.  Falls dem Arbeitnehmer nur ein Teil der Fahrkosten entschädigt werden, ist dieser Betrag in Ziffer 1 zu deklarieren. Es ist kein Kreuz in Feld "F" vorzunehmen und der Mitarbeiter kann die Fahrkosten vom Wohn- zum Arbeitsort als Berufsauslagen in der Steuererklärung zum Abzug bringen.

In diesem Fall ist der bezahlte Betrag vom Privatanteil Geschäftsfahrzeug gemäss Ziffer 2.2 abzuziehen (z.B. 40.000 x 10,8 % = 4'320 / 1'800 = 2'520, Privatanteil in Ziffer 2.2 zu deklarieren).

Ja, sie sind Bestandteil des Bruttolohns in Ziffer 1. Wenn diese Zulagen nicht an den Arbeitnehmer bezahlt werden, muss unter Ziffer 15 vermerkt werden: Familienzulagen werden z.B. direkt von der CIVAF bezahlt.

Wenn ein Mittagessen in einer Kantine für CHF 10 oder mehr angeboten wird, ist ein Kreuz im Feld G anzubringen. Der Mitarbeiter hat Anrecht auf den halben Verpflegungsabzug. Wenn ein Mittagessen für weniger als CHF 10 angeboten wird, muss der Arbeitgeber das Feld G ankreuzen und den Preis der Mahlzeit (z. B. Preis der Mahlzeit in der Kantine CHF 9) in den Bemerkungen unter Ziffer 15 angeben. Der Steuerpflichtige kann dann keinen Abzug für die Verpflegung geltend machen, da ein Preis von weniger als CHF 10 für das Mittagessen, CHF 8 für das Abendessen und CHF 21.50 für das Mittag- und Abendessen dem Preis einer zu Hause eingenommenen Mahlzeit entspricht (keine Mehrkosten).

Der Arbeitgeber muss die Krankentaggeld-Beiträge in Ziffer 15 angeben. Der Arbeitnehmer kann diese Beiträge in die Rubrik 2560 der Steuererklärung übertragen. Der Abzug ist jedoch auf die Höchstbeträge für Prämien und Beiträge für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherung sowie Sparzinsen beschränkt.

Wenn es sich um Prämien für eine obligatorische Versicherung handelt, können diese als Gewinnungskosten im Rahmen der 3% Pauschale für übrige Berufsauslagen geltend gemacht werden.

Wenn die EO-Entschädigungen im Bruttogehalt enthalten sind, ist es wichtig, dies in Ziffer 15 "Bemerkungen" zu erwähnen und die Anzahl Tage des Erwerbsersatzes anzugeben (ausser bei Kurzarbeit und ausserordentlicher Telearbeit im Jahr 2020).

Diese Beiträge können in Ziffer 9 des Lohnausweises abgezogen werden (Walliser Praxis)

Diese Abzüge gehören zur Vorsorge der 2. Säule und sind unter Ziffer 10.1 des Lohnausweises zum Abzug zu bringen.

Wenn der 13. Monatslohn vertraglich fällig ist, muss er in der Lohnbuchhaltung des Unternehmens erfasst werden, wenn er nicht im Jahr N gezahlt wird. Somit ist das ganze Jahresgehalts des Mitarbeiters (inkl. 13. Lohn) im Lohnausweis zu erfassen. 

Nur Lohnausweise, welche nicht elektronisch erstellt werden, müssen unterschrieben werden.

Nur im Falle des Aktionärs seiner Gesellschaft, da es sich um eine geldwerte Leistung (Gewinnausschüttung) handelt und daher als Vermögensertrag angesehen wird. Andererseits sind bei allen Steuerpflichtigen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, diese Privatanteile gemäss Ziffer 2.2 des Lohnausweises sozialversicherungspflichtig.

Es gibt zwei Kategorien im UVG. Die Berufsunfallversicherung (BUV). Sie ist obligatorisch und wird vom Arbeitgeber bezahlt, folglich keine Auswirkungen auf den Lohnausweis. Die zweite ist die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV). Wenn der Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist diese obligatorisch abzuschliessen. Die vom Arbeitgeber abgezogenen Prämien sind in Ziffer 9 des LA abzuziehen. Sofern der Arbeitgeber die gesamte Prämie bezahlt, ist diese nicht als Gehaltsnebenleistung in Ziffer 7 zu deklarieren (nicht steuerbare Leistung).

Ja, der Arbeitgeber muss das Feld G ankreuzen. Da der Preis der Mahlzeit ermässigt ist, kann der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung nur die Hälfte der auswärtigen Verpflegung geltend machen, wie derjenige, der eine Kantine nutzt.

Der Arbeitgeber muss in Ziffer 15 erwähnen, dass die Mittagsmahlzeit im Lohn enthalten ist. - Feld G (Mittagessen in der Kantine) muss angekreuzt werden. Der Steuerpflichtige kann maximal CHF 1'600 für auswärtige Verpflegung zum Abzug bringen.

Kein Abzug vom Lohn. Keine Erwähnung im Lohnausweis, weil diese Beiträge Bestandteil der Pauschale von 3% der übrigen Berufsauslagen sind.

Firmen mit Sitz im Kanton VS
Die Entschädigungen für Pauschalspesen sind limitiert auf 5% des Bruttolohns, Maximum Fr. 24'000.- . Diese sind nur für Geschäftsleitungsmitglieder möglich. Die Höhe der Entschädigungen und ihre Empfänger sind in der Beilage der Steuererklärung der Firma anzugeben.


Die pauschalen Entschädigungen für Repräsentationsspesen sind auf 7% des Bruttolohns, Maximum Fr. 24'000.- für externes Verkaufspersonal begrenzt.


Bezüger von Pauschalspesen dürfen keine zusätzlichen Berufsauslagen geltend machen, mit Ausnahme der übrigen Berufskosten-Pauschale von 3%.


Genehmigtes Spesenreglement eines anderen Kantons.
Unter Vorbehalt der Steuerumgehung, werden die am Geschäftssitz einer Firma genehmigten Reglemente im Wohnkanton des Steuerpflichtigen akzeptiert (SSK Modell Spesenreglement vom 16.06.2005).
Beispiel:
Die Steuerverwaltung GE hat ein Reglement einer ansässigen Firma genehmigt, welches Pauschspesen in der Höhe von Fr. 100'000 vorsieht. Wenn der Bezüger dieser Spesen Wohnsitz im Wallis hat, werden diese Bezüge akzeptiert.

Dieser Beitrag kann in Ziffer 9 des Lohnausweises abgezogen werden (analog Familienzulagenkasse).

Für das Jahr 2020 ist es nicht nötig die Tage der Telearbeit oder Kurzarbeit auf dem Lohnausweis anzugeben, wir lassen für 2020 ausnahmsweise die Berufsauslagen ohne Kürzung der Tage zu.  Falls der Aussendienstanteil infolge von Telearbeit geändert hat, ist dies beweispflichtig.

Solange die Entschädigung weniger als CHF 200 pro Monat beträgt, muss dieser Betrag nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden.

Obwohl es nicht verpflichtend ist, empfehlen wir den Arbeitgebern, wenn möglich, Informationen über die Perioden der geleisteten Telearbeit und/oder Kurzarbeit in der Ziffer 15 der des Lohnaufweises (LA) zu erfassen, um die Arbeitnehmer und die Steuerbehörden zu informieren.

Zwei Möglichkeiten:
1. Mit Hilfe einer SWISSDEC-zertifizierten Lohnbuchhaltungssoftware (siehe www.swissdec.ch).
2. In Papierform oder als PDF-Datei mit 2D Barcode zusammen mit diesem Dokument, ausgefüllt, datiert und unterschrieben:
- ausgefüllt mit Hilfe des Programms, welches gratis von der Schweizerischen Steuerkonferenz zur Verfügung gestellt wird, Internetseite: www.ssk-csi.ch – Menü Lohnausweis
- ausgefüllt mit einem SWISSDEC-zertifiziertem Programm.
Das Original des Lohnausweises muss immer dem Angestellten ausgehändigt werden.

Ab 2020 ist es nicht mehr notwendig, die alte AHV-Nummer anzugeben, im Feld C muss neben der 13-stelligen AHV-Nummer das Geburtsdatum eingetragen werden.

Unregelmässige Arbeitszeiten bedeutet nicht zwingend, dass sie nicht mit den Fahrplänen des ÖV vereinbar sind. Unter der Ziffer 15 ist die Anzahl der Tage anzugeben, die von der Nichtvereinbarkeit mit dem ÖV-Fahrplan betroffen sind (z. B. Nachtwache, Schichtarbeit usw.).  

Unter Ziffer 15 ist anzugeben: Benutzung des Privatfahrzeugs für berufliche Zwecke. Wenn die tatsächlichen Kosten vergütet werden, ist das Häkchen in Ziffer 13.1.1 anzukreuzen oder wenn die Kosten pauschal vergütet werden, ist dies in Ziffer 13.2.2 zu vermerken.