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Reisen mit Heimtieren / Einfuhr von Heimtieren

Reisen mit einem Heimtier

Wer mit seinem Heimtier verreist muss sich über die Einfuhrbedingungen im betreffenden Land sowie über die Bedingungen zur Rückkehr in die Schweiz informieren. Damit Sie Ihre Reise mit Hunden, Katzen oder Frettchen planen können, steht Ihnen auf der Internetseite des BLV ein Online Tool zur Verfügung. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen betreffend der einzuhaltenden Bedingungen (Impfungen, Pässe, etc.). Alle notwendigen Informationen, die Sie wissen müssen, um eine Grenze mit Ihrem Heimtier zu überqueren, befinden sich auf dem untenstehenden Link.

Einfuhr von Hunden/Katzen/Frettchen zu Privatzwecken

Auf dem Internetportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie alle notwendigen Informationen für die Einfuhr eines Heimtieres. Sie müssen nur die verlangten Felder ausfüllen um die Informationen zu erhalten (Link unten).

Es ist verboten Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten zu importieren. Die Einfuhr von Hunden mit Stummelrute oder rutenlosen Hunden oder mit amputierter Rute oder Ohren unterliegen einer eidgenössischen Bewilligung. Gesuche müssen mindestens drei Wochen vor der vorgesehenen Einfuhr an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gesandt werden.

Der Halter eines importierten Hundes muss innert zehn Tagen nach Einfuhr sein Tier einem Schweizer Tierarzt zeigen und ihn in der schweizerischen Datenbank AMICUS registrieren. Für das Registrierverfahren bitte unter dem Kapitel « Registrierung von Hunden » nachsehen.

Einfuhr von anderen Heimtieren, Wildtieren oder zu kommerziellen Zwecken

Für alle anderen Importe wird Ihnen die Seite des Bundesamtes weiterhelfen: "Andere Importe".

Achtung vor streunenden Hunden aus dem Ausland und Hunden aus ausländischen Tierheimen

Erste Vorsichtsmassnahme bei Auslandreisen : Nähern Sie sich auf keinen Fall streunenden Hunden in Ländern mit Tollwutgefahr. Die Liste der betreffenden Länder vom BLV können Sie nachfolgend unter den Dokumenten herunterladen.

Wir empfehlen Ihnen ebenfalls grösstmögliche Vorsicht bei Organisationen, die Sie dazu anhalten einen Strassenhund oder einen schlecht behandelten Hund aus einem fremden Land zu retten. Die Vergangenheit und die Herkunft dieser vorgeschlagenen Hunde sind oft unbekannt und trotz der Versprechen dieser Organisationen können die betreffenden Tiere grosse Verhaltensprobleme aufweisen, an Krankheiten, Angst oder anderem leiden. Ausserdem werden die Einfuhrbedingungen manchmal nicht eingehalten, was schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben kann.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren
  • Tierseuchengesetz (TSG)
  • Tierseuchenverordnung (TSV)

Links

  • AMICUS
  • BLV - Reisen mit Heimtieren
  • Ratschläge und Informationen vor einem Hundekauf oder einer Hundeeinfuhr
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