Vogelgrippe
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Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene (HPAI) von einer niedrigpathogenen (LPAI) Geflügelpest. HPAI machen Tier und (selten) Mensch krank, es handelt sich um eine Zoonose. Auch Schweine können sich mit aviären Influenzaviren anstecken.
Betroffen sind alle Vogelarten, insbesondere Hühner und Truten. Infektionen mit HPAI führen beim Nutzgeflügel meistens zu deutlichen Krankheitsanzeichen. Wassergeflügel, wie z.B. Enten und Gänse, erkranken selten und wenn, dann weniger schwer. Sie können den Erreger aber weiterverbreiten. LPAI lösen hingegen zumeist nur milde und wenig spezifische Symptome aus.
Aktuelle Situation
Aufgrund der Zunahme der Vogelgrippefälle bei Wildvögeln in Europa und des in der Schweiz entdeckten Ausbruchs hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) angeordnet, ab dem 28. November 2022 in der ganzen Schweiz eine Kontrollzone einzurichten, um eine Ausbreitung des Virus auf die Hausgeflügelbestände zu verhindern.
Daher sind folgende Massnahmen anzuwenden:
- Registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung, falls Sie dies nicht bereits getan haben.
- Stellen Sie sicher, dass der Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln verhindert wird.
- Beachten Sie die allgemeinen Präventionsmassnahmen.
- Bitte melden Sie jede Zunahme von Todesfällen sowie plötzliche Todesfälle in Ihrem Geflügelbestand dem/der für Ihren Betrieb zuständigen Tierarzt/Tierärztin. Melden Sie ihm/ihr auch folgende verdächtige Symptome: deutlicher Rückgang der Legeleistung, apathische Tiere, stumpfes und struppiges Gefieder, Appetitlosigkeit oder Atemnot.
- Wenn Sie tote Wildvögel entdecken, berühren Sie sie nicht und melden Sie sie den Wildhütern.
Kontakt
Dienststelle für Verbraucherschutz
und Veterinärwesen
Rue Pré-d'Amédée 2
1950 Sion
Veterinärwesen
Tel. 027 606 74 50
ovet@admin.vs.ch