Inspektionen
© Valais/Wallis Promotion - François Perraudin
Die Lebensmittelinspektoren und -kontrolleure führen überall Inspektionen durch, wo Lebensmittel vorhanden sind.
Öffentliche Betriebe
Als öffentliche Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, die mit Lebensmitteln handeln und die direkt für den Kunden zugänglich sind.
- Cafés - Restaurants
- Bäckereien
- Metzgereien
- Lebensmittelläden
Lebensmittelbetriebe
Als Lebensmittelbetriebe werden jene Betriebe bezeichnet, die Lebensmittel herstellen, umwandeln oder verpacken, lagern, transportieren, verteilen oder verkaufen.
- Käsereien - Molkereien
- Kühlhäuser / -lager
- Industrielle Schlachtereien / Metzgereien
- Lebensmittelhersteller
Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserqualität wird von der Quelle bis zum Verbraucher kontrolliert.
- Quelle - Fassung
- Wassernetz, Reservoire
- Aufbereitungsanlagen (Filtration, Chlorierung, usw.)
- Brunnen
Verschiedenes
Unsere Inspektoren kontrollieren ebenfalls :
- Badewasser ;
- Chemische Produkte.
Die DVSV ist auch Ansprechpartner für Radonfragen.
Die Inspektion eines öffentlichen Betriebes oder eines Lebensmittelbetriebes ermöglicht eine Konformitätsbeurteilung hinsichtlich der Gesetzgebung. Sie erfordert eine Kontrolle des Betriebes vor Ort und während der Öffnungszeiten. Der Inspektor kontrolliert alle zum Betrieb gehörenden Räumlichkeiten und beurteilt :
- die allgemeine Hygiene ;
- den Zustand der Infrastruktur (Böden, Wände, Decken) ;
- die Sauberkeit der Gebrauchsgegenstände ;
- die Lebensmittelqualität und ihre Etikettierung ;
- die Lagerbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) ;
- die Ungezieferbekämpfung die Selbstkontrolle ;
- alle anderen Faktoren, die die Lebensmittelqualität negativ beeinflussen.
Sollte ein Zweifel an der Lebensmittelqualität bestehen, so kann der Inspektor eine Analysenprobe erheben. Wenn die Analyse ein schlechtes Herstellungsverfahren nachweist, wird die Probe beanstandet und dies in einem Analysenbericht schriftlich festgehalten. Es werden Korrekturmassnahmen angeordnet, deren Ausführungen innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Anschliessend an eine Inspektion stellt der Inspektor einen Rapport aus. Er listet alle Feststellungen und abschliessend die vorzunehmenden Massnahmen auf. Diese können darin bestehen, dass innerhalb einer bestimmten Frist eine Anpassung an einen gesetzeskonformen Zustand verlangt wird. Jeder festgestellte Verstoss wird begründet und basiert auf gesetzlichen Grundlagen. Bei Beanstandungen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Grobe Verstösse können Massnahmen wie Beschlagnahmung, Einzug oder Anzeige beim strafrechtlichen Untersuchungsrichter nach sich ziehen.