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Tierverkehr

Affaires internationales
© Valais/Wallis Promotion - François Perraudin

Die Kontrolle des Tierverkehrs dient dazu Tierseuchen zu vermeiden und zu bekämpfen. So wird eine Rückverfolgung gewährleistet, mit deren Hilfe man genau die Herkunft eines Produktes bestimmen kann.

Alle Betriebe mit Nutztieren (Klauentieren, Equiden, Bienen, Fischen, Geflügel) müssen in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein.

Die Besitzer müssen eine Kontrolle ihres Bestandes durchführen und jedes Tier registrieren lassen.

Für jedes Tier muss von der Geburt bis zum Tod oder zur Schlachtung Verbringen gemeldet werden.

Registrierung von Geflügel

Gemäss der am 1. November 2020 in Kraft getretenen dienstellenübergreifenden Weisung betreffend der Registrierung von Betrieben, welche gemäss TVD nicht der obligatorischen Registrierungspflicht unterliegen, müssen alle Hobby-Geflügelhaltungsbetriebe mit Geflügel folgender Arten: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne vom Halter selbst mit der dafür entwickelten Applikation registriert werden. Diese Aplikation ist unter: http://geo.vs.ch/gefluegel zu finden.

Die Registrierungspflicht gilt auch für Geflügelhaltungsbetriebe, die schon vor dem 1. November 2020 existierten. 

Die Daten müssen vom Tierhalter durch eine neue Eingabe in die App auf dem aktuellen Stand gehalten werden, wenn sich die Anzahl der Tiere ändert, oder wenn er seine Tätigkeit aufgibt. In jedem Fall mindestens einmal pro Jahr. Für weitere Informationen können Sie das Dokument "Hilfe für die Erfassungsanwendung" konsultieren.

Was zu wissen ist über die TVD-Registrierung von Schafen und Ziegen

Baldige Umstellung für Schaf- und Ziegenhaltende: Sie werden ab 2020 alle Bewegungen ihrer Tiere der Tierverkehrsdatenbank (TVD) melden müssen. Hinzu kommen neu für alle Tiere zwei Ohrmarken. Bei Schafen muss zwingend eine davon elektronisch sein.

Sömmerung

Tiere aus verschiedenen Betrieben werden während der Sömmerung zusammengeführt. Die Sömmerung wird durch den mittels Beschluss betreffend die Sömmerung geregelt.

Dokument

pdf Beschluss über die Sömmerung 2023.pdf
pdf Erklärungen Sömmerung Beschluss 2023.pdf
pdf Wegleitung Abkalbungen auf Sömmerungsbetrieben.pdf
pdf Interdepartementale Weisung über die Registrierung von Geflügelhaltungen.pdf
pdf Flyer Melden Sie Ihre Hühner Unkompliziert beim Kanton an.pdf
pdf Hilfe für die Erfassungsanwendung.pdf

Rechtsgrundlage

  • Tierseuchenverordnung (TSV)

Links

  • Tierverkehrsdatenbank (TVD)
  • www.schafeziegen.ch
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