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Verlorene / gefundene Tiere
Haben Sie ein Tier gefunden?
Im Sinne des Gesetzes, ist derjenige, der ein verlorenes Tier findet, dazu verpflichtet, den Besitzer oder bei Fehlen die zuständige Behörde zu informieren (Art. 720a Zivilgesetzbuch).
Damit Sie Ihre Verpflichtung erfüllen können, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung des Ortes, wo das betreffende Tier gefunden wurde, wenden. Sie können es ebenfalls auf der Internetseite die Schweizerische Tiermeldezentrale melden.www.stmz.ch.
Haben Sie Ihr Tier verloren ?
Sie können die Datenbank der gefundenen Tiere, verfügbar auf die Schweizerische Tiermeldezentrale konsultieren oder das nächste Tierheim kontaktieren.
Wenn Sie sich von Ihrem Tier trennen müssen, kontaktieren Sie das nächste Tierheim.