Reduktion der Risiken bei der Anwendung von PSM
Differenzierte Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich Drift und Abschwemmung sind seit 2018 in Kraft. Die Anwendungen von PSM mit einem erhöhten Drift- oder Abschwemmungsrisiko in Oberflächengewässer oder Biotope sind besonderen Vorschriften unterstellt. Die Anweisungen diesbezüglich bestehen aus Massnahmen, welche die Benutzer ergreifen können um sich den Vorschriften anzupassen. Letztere verfolgen das Ziel, die Risiken von PSM für Nichtzielorganismen einzudämmen.
Für PSM, bei deren Anwendung allfällige Drift- oder Abschwemmungseinträge ein Risiko darstellen, muss entlang von Oberflächengewässern und Biotopen eine unbehandelte Pufferzone eingehalten werden. Die in den PSM-Bewilligungen verfügten Abstände (auf der Etikette aufgeführt) dieser unbehandelten Pufferzone können allenfalls gemäss einem Punktesystem reduziert werden.
Die notwendige Punktzahl, um eine angestrebte Reduktion der Pufferzonen-Breite zu erreichen, oder die entsprechenden Massnahmen, können jeweils einer Tabelle entnommen werden. Die Tabellen und die dazu benötigten Berechnungsgrundlagen sind im Dokument „Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ zu finden.
Es ist zu beachten, dass bei PSM, bei denen auf der Etikette keine Angaben zu unbehandelten Pufferzonen aufgeführt sind, ein genereller Mindestabstand von 3 m zu Oberflächengewässern gilt, und für den ökologischen Leistungsnachweis ein Mindestabstand von 6 m. Zudem dürfen im Gewässerraum keine PSM ausgebracht werden.
Mehr Informationen bezüglich Pflanzenschutzmitteln und deren Risikoreduktion sind auch zu finden auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft „nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im integrierten Pflanzenschutz“.