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Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau

Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau

 

Beiträge

Der Beitrag für die entsprechende Massnahme oder deren Kombination eingeschriebene(n) Parzelle(n) wird jährlich pro Hektar ausgerichtet. Die Beiträge gelten bis 2021. 

Der Beitrag wird ausgerichtet für (ein Wahlmöglichkeit) :

a)    den vollständigen Herbizidverzicht,
b)    die Kombination zweier Massnahmen (1 Massnahme Herbizid + 1 Massnahme Fungizid).

Für Flächen, für die ein Beitrag für biologische Landwirtschaft ausgerichtet wird, werden keine Beiträge für den reduzierten Herbizideinsatz gewährt. Beiträge für den «Verzicht auf Fungizide mit besonderem Risikopotenzial» können hingegen gewährt werden.

 

Grundvorraussetzung

Auf den angemeldeten Flächen dürfen keine Herbizide, Insektizide oder Akarizide mit besonderem Risikopotenzial ausgebracht werden (siehe Liste mit den Wirkstoffen ).
Der Bewirtschafter meldet seine Teilnahme an diesen Programmen im Januar 2018 über die Onlineerfassung der landwirtschaftlichen Daten und für die Folgejahre bei der Anmeldung für die Programme im August an.

Es ist möglich, nur einige Parzellen des Betriebs für dieses Programm anzumelden. Auf allen angemeldeten Flächen einer Kultur muss allerdings dieselbe Massnahme oder dieselbe Kombination an Massnahmen umgesetzt werden. Das heisst: Es kann nicht auf einigen Rebbauparzellen die Massnahme «vollständiger Herbizidverzicht» angewendet werden und auf anderen die Massnahme «teilweiser Herbizid- und Fungizidverzicht».

Welche Massnahmen gewählt werden, wie sie kombiniert werden und für welche Parzellen sie gelten, kann von Jahr zu Jahr variieren.
Der Bewirtschafter muss pro angemeldete Fläche folgende Aufzeichnungen führen:

  • eingesetzte Pflanzenschutzmittel, mit Angabe der Menge pro Ha
  • Datum der Behandlung

Diese Unterlagen müssen bei den ÖLN-Kontrollen vorgewiesen werden. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen oder fehlender Mitteilung einer Aufkündigung des Programms, ist eine Kürzung der Beiträge von 200% vorgesehen.

Kündigung
Gelingt es dem Bewirtschafter nicht, seine Verpflichtungen einzuhalten da Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen, informiert er vorgängig das Amt für Direktzahlungen. Für die betroffene Parzelle wird dann kein Beitrag ausbezahlt, wobei keine zusätzlichen Kürzungen vorgenommen werden.

 

Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Rebbau

Herbizidverzicht

a)    Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden zwischen den Reihen; unter dem Stock wird nur Blattherbizid auf einer Breite von maximal 50 cm eingesetzt (Betrag: 200 CHF/ha/Jahr); diese Massnahme muss mit einer der unten genannten Massnahmen für den Fungizidverzicht kombiniert werden.
b)    vollständiger Verzicht auf Herbizide (Betrag: 600 CHF/ha/Jahr); diese Massnahme kann einzeln oder in Kombination mit einer der unten genannten Massnahmen für den Fungizidverzicht eingesetzt werden.

Verzicht auf Fungizide mit besonderem Risikopotenzial

a)    Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden gemäss der Liste «Pflanzenschutzmittel mit besonderem Risikopotenzial» mit Ausnahme des Einsatzes von höchstens 1,5 kg Kupfer pro Hektar und Jahr (Betrag: 200 CHF/ha/Jahr); diese Massnahme muss mit einer der obigen Massnahmen für den Herbizidverzicht kombiniert werden.
b)    Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden mit besonderem Risikopotenzial (inkl. Kupfer) gemäss der Liste «Pflanzenschutzmittel mit besonderem Risikopotenzial»  (Betrag: 300 CHF/ha/Jahr); diese Massnahme muss mit einer der obigen Massnahmen für den Herbizidverzicht kombiniert werden.

Die Massnahme oder Kombination von Massnahmen ist aus den folgenden Möglichkeiten auszuwählen. Es gilt zu beachten, ob bereits Beiträge aus dem biologischen Landbau bezogen werden. Die Beträge sind in CHF/ha/Jahr angegeben.

 

 

 

 

IP Landwirt

BIO Landwirt

 

Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden zwischen den Reihen

Vollständiger Verzicht auf Herbizide

 

 

 

 

 

Verzicht auf Herbizide, Insektizide und Akarizide mit besonderem "Risikopotential" (siehe Liste)

 

  •  

600.-

  •  

Verzicht auf den Einsatz von Fungizidemit besonderem "Risikopotential", ausser Kupfer (max. 1.5 kg/ha/Ja

400.-

800.- 

200.-

Verzicht auf den Einsatz von Fungizidemit besonderem "Risikopotential"

500.-

900.-

300.-

 

 

 

 

 

Dokument

xlsx ListePPh_RisquesParticuliers_Viti_Herb-Ins-Aca.xlsx
xlsx ListePPh_RisquesParticuliers_Viti_Fongicide.xlsx
pdf /21536251
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