Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau
Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Zuckerrübenanbau
Beiträge
Der Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln wird pro Hektare ausgerichtet. Die Beiträge gelten bis 2021.
Die Massnahmen für einen Herbizidverzicht können mit den Massnahmen für einen Verzicht auf Fungizide mit besonderem Risikopotenzial kumuliert werden.
Für Flächen, für die ein Beitrag für biologische Landwirtschaft ausgerichtet wird, werden keine Beiträge für reduzierten Herbizideinsatz gewährt. Beiträge für den «Verzicht auf Fun-gizide und Insektizide» können hingegen gewährt werden.
Zuckerrübenfelder, die für den Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln angemeldet sind, können nicht gleichzeitig für einen Beitrag für den Herbizidverzicht im Rahmen der schonenden Bodenbearbeitung angemeldet werden.
Grundvoraussetzung
Auf den angemeldeten Flächen dürfen keine Herbizide, Insektizide und Akarizide mit besonderem Risikopotenzial eingesetzt werden (siehe Liste mit den Pflanzenschutzmitteln). Zusätzlich ist der Einsatz von Chloridazon nicht zugelassen.
Der Bewirtschafter meldet seine Teilnahme an diesen Programmen im Januar 2018 über die Onlineerfassung der landwirtschaftlichen Daten und für die Folgejahre bei der Anmeldung für die Programme im August an. Welche Massnahmen gewählt werden, wie sie kombiniert werden und für welche Parzellen sie gelten, kann von Jahr zu Jahr variieren.
Es ist möglich, nur einige Parzellen des Betriebs für dieses Programm anzumelden. Auf allen angemeldeten Flächen einer Kultur muss allerdings dieselbe Massnahme oder die-selbe Kombination an Massnahmen umgesetzt werden. Das heisst: Es kann nicht auf einigen Zuckerrübenfeldern die Massnahme «vollständiger Herbizidverzicht» angewendet werden und auf anderen die Massnahme «vollständiger Herbizid-, Fungizid- und Insketizidverzicht».
Der Bewirtschafter muss pro angemeldete Fläche folgende Aufzeichnungen führen:
- eingesetzte Pflanzenschutzmittel, mit Angabe der Menge pro ha
- Datum der Einsätze
Diese Unterlagen müssen bei den ÖLN-Kontrollen vorgewiesen werden.
Gelingt es dem Bewirtschafter nicht, seine Verpflichtungen einzuhalten da Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen, informiert er vorgängig das Amt für Direktzahlungen. Für die betroffene Parzelle wird dann kein Beitrag ausbezahlt, wobei keine zusätzlichen Kürzungen vorgenommen werden.
Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutmitteln im Zuckerrübenanbau
Herbizidverzicht- nur mechanische Unkrautbekämpfung zwischen den Reihen ab 4-Blatt-Stadium bis zur Ernte (Betrag: 200 Fr./ha/Jahr)
- nur mechanische Unkrautbekämpfung zwischen den Reihen ab Saat bis zur Ernte (Betrag: 400 Fr./ha/Jahr)
- vollständiger Verzicht auf Herbizide ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der Zuckerrüben (Betrag: 800 Fr./ha/Jahr)
Verzicht auf Fungizide und Insektizide
- Verzicht auf Fungizide und Insektizide ab Saat bis zur Ernte (Betrag 400 Fr./ha/Jahr)
Biologisch bewirtschafteten Flächen erhalten keine Beiträge für den Herbizidverzicht. Bei einem Fungizid- und Insektizidverzicht können die Beiträge aber kumuliert werden.