Neuerungen Direktzahlungen 2023
Verringerung der Verluste von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln
Die parlamentarische Initiative (Pa. Iv.) 19.475 legt als Ziele fest, dass die Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2027 um 50% und die Nährstoffverluste bis 2030 um 20% reduziert werden.
Um dies umzusetzen, wurde die Direktzahlungsverordnung um zusätzliche Anforderungen im ökologischen Leistungsnachweis ergänzt, wie z.B. das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit hohem Risikopotenzial für Gewässer; Getreide in weiter Reihe als neuer Flächentyp zur Förderung der Biodiversität; Mindestanforderungen zur Begrenzung der Abdrift und des Oberflächenabflusses von Pflanzenschutzmitteln; die Abschaffung der 10% Fehlermarge für Phosphor und Stickstoff in der Düngerbilanz ab 2024. Im selben Rahmen stehen auch neue Produktionssystembeiträge zur Verfügung. Wichtigste Massnahmen:
- Ackerbau: kein Einsatz von Herbiziden, Bodenbedeckung durch Zwischenfrüchte, max. 90% des Stickstoffbedarfs der Kulturen gemäss Düngerbilanz (weitere Infos unter www.agripedia.ch)
- Dauerkulturen: kein Einsatz von Insektiziden, Akariziden und Fungiziden nach der Blüte, Flächen, die mit Betriebsmitteln bewirtschaftet werden, die dem Bio-Landbau entsprechen, kein Einsatz von Herbiziden und angemessene Begrünung im Weinbau (mehr Infos unter www.agripedia.ch)
- Gemüsebau und einjährige Beeren: kein Einsatz von Insektiziden und Akariziden, kein Einsatz von Herbiziden, 90% Stickstoffbilanz (mehr Infos unter www.agripedia.ch)
- Rindviehhaltung: höherer Anteil an Auslauf und Weidegang, längere produktive Lebenszeit der Kühe (mehr Infos unter www.agripedia.ch).
Alle Faktenblätter und weitere Informationen finden Sie unter www.agripedia.ch/focus-ap-pa.
Identische Informationen in anderer Form finden Sie auch unter Pa.Iv. 19.475 (www.so.ch)
Amt für Direktzahlungen
CP-621
1951 Sion