Gewässerschutzmassnahmen in der Landwirtschaft
Der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) ist Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Dazu gehören eine ausgewogene Düngerbilanz, eine geregelte Fruchtfolge und die gezielte Anwendung der Pflanzenschutzmittel (PSM).
Mit Ressourceneffizienzbeiträgen (REB) fördert der Bund die Reduktion des PSM-Einsatzes, Spritzgeräte mit präziser Applikationstechnik, automatische Innenreinigung sowie emissionsmindernde Ausbringverfahren für Dünger.
Bund und Kanton unterstützen kommunale Waschplätze für Sprühgeräte.
Im Gewässerschutzprojekt Lienne fördern Bund und Kanton spezielle landwirtschaftliche Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität.
Der kantonale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel definiert die Ziele zur Reduktion der Risiken des PSM-Einsatzes und setzt die Vorgaben des Bundes um.