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Landschaftsqualität

 

​​​​Aktuelles:

- Januar 2023:

  • Drei Projekte wurden nach der Genehmigung durch das BLW bis 2025 unter den aktuellen Bedingungen und ohne Notwendigkeit einer Vertragserneuerung verlängert: Coude du Rhône, Obergoms/Untergoms nordseitig und  Simplon

- Januar 2022:

  • Sieben Projekte wurden nach der Genehmigung durch das BLW bis 2025 unter den aktuellen Bedingungen und ohne Notwendigkeit einer Vertragserneuerung verlängert: «Grand Entremont», «Val d'Hérens», «Val d'Anniviers», «Noble et Louable Contrée», «Pfyn-Finges/Bezirk Leuk», «Binntal» und «Lötschental».

  • Budget Einzelmassnahmen steht wieder zur Verfügung für: «Tränken und Tröge aus traditionellen Materialien», «Anlegung und Unterhalt von Weidezauntoren», «Holzzäune aus traditionellen Materialien», «Pflanzung von einheimischen standortgerechten Einzelbäumen / Pflanzung von Hochstammobstbäumen (inkl. Nussbäume) », usw.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt per schriftlicher Anfrage (Post oder E-Mail), wenn Sie aus dem Projekt aussteigen, Massnahmen ändern oder neue hinzufügen möchten.

 

Im gesamten Kanton Wallis sind Landschaftsqualitätsprojekte in der Umsetzung. Somit können alle Landwirte daran teilnehmen. Nachfolgend finden Sie die notwendigen Dokumente die hilfreich sind für das Verständnis der Landschaftsqualitätsprojekte und deren Massnahmen.

Wer sich erstmalig bei einem Landschaftsqualitätsprojekt anmelden möchte, stellt eine Anfrage bei der aufgeführten Kontaktperson, um eine Vereinbarung zum Ausfüllen zu bestellen.

Falls Sie bereits bei diesen Projekten teilnehmen, aber gerne eine neue Massnahmen hinzunehmen möchten, können Sie mit einem Brief oder Mail ein Gesuch bei Frau Laura Balet-Clavien (laura.balet-clavien@admin.vs.ch) stellen, um den Nachtrag zur Vereinbarung vorzubereiten.


 Anmeldefristen (neue Vereinbarung oder Nachtrag zur Vereinbarung): 

  • Heimbetrieb (LN)                   15. März
  • Sömmerungsbetrieb              31. August

 

Achtung: Es ist zwingend, dass Sie die untenstehenden Dokumente konsultieren, damit Sie wissen, in welcher Landschaftseinheit sich Ihre Parzelle(n) befindet (befinden) und welche Massnahmen in dieser Landschaftseinheit möglich sind.

In der Tat zielen die Massnahmen darauf ab, spezifische Ziele in jeder Landschaftseinheit zu erreichen, weshalb sie nicht in allen Projekten und in allen Landschaftseinheiten (Rhoneebene, Weinberge, Maiensässe, Sömmerungsgebiete usw.) vorgeschlagen werden.

 

  • LQP Bezirk, Visp & Schattenberge :
Karte Massnahmenliste
  • LQP Binntal :

Karte

Massnahmenliste
  • LQP Lötschental :
Karte Massnahmenliste
  • LQP Obergoms - Untergoms :
Karte Massnahmenliste
  • LQP Pfyn - Finges :
Karte Massnahmenliste
  • LQP Simplon :
Karte Massnahmenliste
  • LQP UNESCO :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Chablais valaisan :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Coude du Rhône :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Grand Entremont :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Noble et Louable Contrée :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Val d'Anniviers :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Val d'Hérens :
Karte Massnahmenliste
  • PQP Valais central :
Karte   Massnahmenliste

 

Deutsch
Michael Schmidhalter
 Michael.schmidhalter@admin.vs.ch
  027 606 79 33

Französisch
Laura Balet-Clavien
  Laura.balet-clavien@admin.vs.ch
  027 606 75 17

 

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