Medienmitteilung

Pflanzenschutzmitteilung Nr. 24

11/11/2020 | Dienststelle für Landwirtschaft

Weinbau


Schutznetze gegen Vögel

Die Schutznetze gegen Vögel müssen vollständig aus dem Rebberg entfernt werden, sobald die Weinlese in der Parzelle beendet ist. Werden die Netze am Rand der Parzelle belassen, können sie leicht zu einer Falle für kleine Säugetiere und Vögel werden.
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​​​​​​​Ausreissen der Rebstöcke

In Parzellen, die im Jahr 2021 neu bepflanzt werden, muss das Ausreissen der Rebstöcke sauber erfolgen, indem sämtliche Wurzeln sowie andere Überreste von Pflanzenmateriel aus dem Boden entfernt werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich um die Risiken von Wurzelschimmel zu vermindern. Die ausgerissenen Rebstöcke müssen vernichtet oder trocken gelagert werden, vorzugsweise ausserhalb des Weinberges damit das Risiko von Holzkrankheiten reduziert wird (Esca, Eutypiose).
Die Reben müssen ausserdem ebenfalls in nicht mehr bewirtschafteten Rebparzellen ausgerissen werden!

 

Goldgelbe Vergilbung

Diesen Herbst wurden im Kanton Wallis mehrere Rebstöcke mit Befall der Goldgelben Vergilbung (GGV) entdeckt. In Port-Valais (Les Evouettes) im Rahmen der durch die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft durchgeführten Routinekontrolle des Rebberges und in Ardon dank der Meldung eines Winzers. In Folge der gesamten Gebietsüberwachung wurden durch Agroscope rund 300 Rebstöcke getestet, davon 39 positiv auf die GGV.

Die GGV ist eine hochgefährliche Krankheit, welche epidemischen Charakter annehmen kann und die befallenen Reben absterben lässt. In der Schweiz trat die Krankheit zum ersten Mal im Jahr 2004 im Tessin auf. Zum heutigen Zeitpunkt ist die GGV in 90% der Rebbaugemeinden des Tessins vorzufinden, ebenso in mehreren Gemeinden des Kanton Waadt.
Es handelt sich bei der GGV um einen besonders gefährlichen Schadorganismus gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) des Bundes. Die Massnahmen zur Bekämpfung sind in der Allgemeinverfügung der Dienststelle für Landwirtschaft, welche am 6. November im Amtsblatt publiziert wurde, definiert. Dazu zählen Auflagen bezüglich dem Inverkehrbringen von Pflanzen- und Vermehrungsmaterial von Vitis sp., insbesondere :

  • das Verbot, Triebe oder Edelreise von Reben zu entnehmen, die sich auf dem Gemeindegebiet von Port-Valais, Ardon oder Vétroz befinden. Dies gilt für alle Personen, die nicht vom eidgenössischen Pflanzenschutzdienst anerkannt sind, und soll die Verbreitung der Krankheit durch Vermehrungsmaterial verhindern;
  • die Anforderung, dass einzig Reben mit einem gültigen Pflanzenpass im Rebberg angepflanzt werden dürfen. Dies gilt auch für alle Rebstöcke aus Gartenzentren. Der Pflanzenpass muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Es werden in nächster Zeit Arbeitsgruppen gebildet werden, um die Goldgelbe Vergilbung in den betroffenen Gemeinden effizient bekämpfen zu können. Die Bekämpfungsmassnahmen werden mindestens für die nächsten zwei Jahre gelten. Die Betroffenen werden rechtzeitig über die erforderlichen Massnahmen wie die obligatorische Bekämpfung des Vektorinsektes (Scaphoideus titanus) im Umkreis von ca. 500 m rund um die befallenen Parzellen informiert. Ebenso ist die sorgfältige Überwachung des Rebbergs zur Entdeckung eventueller neuer kranker Rebstöcke Teil der Strategie zur Ausrottung der Krankeitsherde.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter https://www.flavescencedoree.ch​​​​​​​

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Plattform zur Überwachung von Pflanzenschutzmittelrückständen

VITISWISS hat sich in Zusammenarbeit mit Institutionen und Fachleuten entschlossen, eine Plattform für die Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen einzurichten.
Diese Plattform hat folgende Ziele:

  • Den Schweizer Produzenten zu ermöglichen, die Qualität ihrer Weine in Bezug auf Pflanzenschutzmittelrückstände zuverlässig und effizient zu gewährleisten;
  • durch Analyseergebnisse zur Suche nach Lösungen beizutragen, um das Auftreten von Pflanzenschutzmittelrückständen in Schweizer Weinen zu begrenzen;
  • Aufbau einer Beobachtungsstelle für Pflanzenschutzmittelrückstände in Schweizer Weinen, um in einer Debatte, die in unserem Land erst am Anfang steht, glaubwürdige und aussagekräftige Informationen zu erhalten

Die von VITISWISS eingerichtete Plattform besteht daher zum einen aus einem zentralisierten und standardisierten Weinanalyseverfahren, um die Analysekosten für die Produzenten zu senken und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten. Dieses Analyseverfahren steht den Schweizer Produzenten ab sofort zur Verfügung.
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https://swisswine.ch/de/profis/plattform-zur-ueberwachung-von-pflanzenschutzmittelrueckstaenden


Dienststelle für Landwirtschaft

 


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