Unterstützungsleistungen für abgewiesene Asylsuchende (aA) oder für Personen, auf deren gesuch nicht eingetreten wird (Personen mit NEE)
Unterstützungsleistungen für abgewiesene Asylsuchende (aA) oder für Personen, auf deren gesuch nicht eingetreten wird (Personen mit NEE)
Die abgewiesenen Asylsuchenden (aA) und die Personen, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird (Personen mit NEE), haben das Recht auf Nothilfe für Personen mit illegalem Aufenthalt, wenn sie diese beantragen und ihre Identität festgestellt ist.
Diese Nothilfe darf keine Anreize schaffen, den Aufenthalt in der Schweiz zu verlängern und ist daher sehr tief. Es handelt sich hauptsächlich um Naturalleistungen (Verteilung von Nahrung, Zugang zu kostenloser Kleidung aus zweiter Hand etc.) und nur in seltenen Fällen um Geldleistungen. Der tägliche Betrag für den Unterhalt ist auf Fr. 10.- pro erwachsener Person und auf Fr. 6.- pro Kind festgelegt.
Diese Personen sind in erster Linie in Kollektivunterkünften, falls notwendig in einfachen Unterkünften, praktisch und preiswert einquartiert.
Für die Abfrage der dafür massgeblichen Punkte des Leitfadens Normen und Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe, die im Kanton Wallis Asylsuchenden und Personen mit einer vorläufigen Aufnahmen gewährt wird, hier klicken und auf Kapitel 6.7, Seiten 45 bis 46 verweisen.