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Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die in einer Wohnung leben
Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die in einer Wohnung leben
Für ein Paar mit zwei Kindern im Alter von vier und acht Jahren, die alle in einer Wohnung leben, beläuft sich der monatliche Pauschalbetrag beispielsweise auf 1'440 Franken. Diese Leistung deckt ab :
- Nahrung
- Kleidung und Schuhe
- allgemeine Fahrkosten
- Taschengeld
- alle anderen diversen Kosten
Bei den Unterkünften handelt es sich um Wohnungen mit moderaten Mietzinsen. Die Mieten werden vom Staat Wallis verwaltet und übernommen.
Dazu werden von der Sozialhilfe noch gedeckt :
- die Krankenkassenbeiträge
- die medizinischen Franchisen und Kostenbeteiligungen
- die vom Kantonzahnarzt bewilligten Kosten für zahnärztliche Behandlungen
Für die Abfrage der dafür massgeblichen Punkte des Leitfadens Normen und Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe, die im Kanton Wallis Asylsuchenden und Personen mit einer vorläufigen Aufnahmen gewährt wird, hier klicken und auf Kapitel 6.6, Seiten 39 bis 44 verweisen.