menu
Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen
Unterstützungsleistungen für Asylsuchende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen
Jede Person, die einer Erwerbstätigkeit nachgeht oder die Leistungen von Dritten erhält, muss die für sich und ihre Familie als Sozialhilfe geleisteten Vorschüsse im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zurückerstatten.
Die Berechnung des zu gewährenden Ergänzungsbetrages oder der Kostenbeteiligung durch den Asylsuchenden erfolgt jeden Monat. Die Berechnung geht von folgenden Bestandteilen aus :
- Nettoeinkommen einschliesslich die anderen Sozialleistungen
- persönliches Budget zuzüglich die Erwerbsunkosten.
Für die Abfrage der dafür massgeblichen Punkte des Leitfadens Normen und Anwendungsmodalitäten der Finanzhilfe, die im Kanton Wallis Asylsuchenden und Personen mit einer vorläufigen Aufnahmen gewährt wird, hier klicken und auf Kapitel 6.10, Seiten 48 bis 51 verweisen.