Kantonale Zuständigkeit

Die Kantonale Baukommission (KBK) ist zuständig für die Behandlung von Baugesuchen für Projekte ausserhalb der Bauzone.

Zuständigkeit der KBK für Projekte ausserhalb der Bauzone

Landwirtschaftszonen

Schutzzonen

Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone, wie Weiler- und Erhaltungszonen

Gebiete mit traditioneller Streubauweise

Zonen mit als landschaftsprägend geschützten Bauten, wie Maiensässzonen

übrige Zonen zur Ausübung von Sport und Erholung,

Zonen für Abbau und Deponien

Waldareale

übrige Nutzungszonen

Die KBK ist auch für Bauvorhaben zuständig, bei denen sich die Gemeinde in einem Interessenkonflikt befindet, insbesondere, weil sie Eigentümerin des Grundstücks ist oder durch ein anderes dingliches Recht am Bauvorhaben beteiligt ist.

Secrétariat cantonal des constructions et police des constructions

Rue des Creusets 5
1950 Sion

Plan d'accès

Tél. (français) : 027 606 37 80
Tél. (allemand) : 027 606 37 81
Fax : 027 606 37 84

E-mail

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