RHONE IM AUSTAUSCH - partizipative Projekte mit Schulen der Sekundarstufe II

1. Allgemeine Beschreibung

Ziel des wettbewerbsbasierten Förderprogramms « Rhone im Austausch – partizipative Projekte mit allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II » ist es, Kunstschaffende zu Begegnungen mit Lernenden weiterführender Schulen (Gymnasium, HFMS und Berufsschulen im Ober- und Unterwallis) rund um das Thema der Entwicklung des Rhone-Ufers als Chance zur Bewältigung des Klimawandels anzuregen.

Wissenschaftliche Prognosen gehen davon aus, dass das Wallis der am stärksten von der globalen Erwärmung betroffene Schweizer Kanton sein wird, was viele Akteure dazu veranlasst hat, über konkrete Massnahmen nachzudenken, um dieser Veränderung zuvorzukommen. Der Gewinner des Wettbewerbs für die öffentliche Erschliessung der 3. Rhonekorrektur hat einige Ideen in diese Richtung vorgelegt. Er schlägt vor, der Rhone, dem Rückgrat des Kantons, eine Rolle als klimatischen Akteur oder « Klima’kteur » zu geben, indem zum Beispiel frische Vegetationskorridore geschaffen werden, die den Strecken der sanften Mobilität den Vorrang geben (die Rhone und seine Zuflüsse als « natürliche Klimaanlage »).  

Die Ideen des Gewinners werden in einer Ausstellung mit dem Titel « Rhone Klima’kteur » erläutert, die 2022-2023 in den allgemein- und berufsbildenden Sekundarschulen des Kantons zu sehen sein wird. Durch die Entwicklung einer partizipativen Komponente soll diese Ausstellung zu einem Bewusstsein und einer Debatte über die Rolle des öffentlichen Raums und der Landschaft bei der Anpassung unserer Gesellschaft an die globale Erwärmung beitragen. Der partizipative Ansatz ermöglicht die Entwicklung eines Strategieplans auf der Grundlage des Feedbacks der Öffentlichkeit; dieser Plan wird den Leitfaden für öffentliche Räume in der Rhone und die geplanten Entwicklungen beeinflussen.

Da junge Menschen und Künstler bei dieser Anpassung an den Klimawandel eine Schlüsselrolle spielen, schlägt das Programm « Rhone im Austausch » im Rahmen des zugewiesenen Budgets eine gemeinschaftliche Konstruktion der zukünftigen Landschaft an den Ufern der Rhone vor. Es bezieht sich daher auf Projekte, die durch einen gemeinsamen Schaffensprozess1 (siehe Definitionen in Abschnitt 6) und der Interaktion zwischen professionellen Kunstschaffenden und Schülergruppen allgemeiner und beruflicher Sekundarschulen gekennzeichnet sind. Diese Unterstützung wird von der Dienststelle Hochwasserschutz Rhone verwaltet, in Partnerschaft mit den Dienststellen für Bildung, für Berufsausbildung und für Kultur, sowie in Zusammenarbeit mit Kultur Wallis und der Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen (FDDM).

Dies ist die erste Phase des Projektaufrufs, in der kein Kontakt mit den betroffenen Schulen erforderlich ist. Zur Information: Folgende Schulen werden nach den Entscheidungen der Jury (ab Januar 2022) kontaktiert: im Oberwallis das Kollegium Spiritus Sanctus, die Oberwalliser Mittelschule St. Ursula Brig und die Berufsfachschulen Oberwallis Brig und Visp; im Unterwallis die ECCG in Siders, Sitten, Martinach und Monthey, die beiden Gymnasien in Sitten und Gymnasium in Saint-Maurice sowie die Berufsschulen in Sitten und Martinach Willkommene Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie das gesamte Wallis abdecken.

2. Unterstützung für « Rhone im Austausch »

2.1 Zielsetzung

Der Kanton Wallis unterstützt durch die Vermittlung der Dienststelle für Kultur, im Rahmen der für diese Regelung vorgesehenen Mittel, innovative Projekte2, welche:

  • das kulturelle Leben der Schulen im Ober- und Unterwallis bereichern;
  • das Interesse an der Kulturszene fördern;
  • den Beitrag eines gemeinsamen künstlerischen Schaffensprozesses erproben, an dem ein Künstler und eine Gruppe von Teilnehmenden (Jugendliche aus Schulen der Sekundarstufe II) beteiligt sind, im Ausdruck eines kollektiven Werkes rund um das Thema der Entwicklung der Ufer der Rhone als eine Möglichkeit, dem Klimawandel zu begegnen;
  • künstlerische Interessen und Interessen der Teilnehmer vereinen;
  • sich entscheiden, den Akzent sowohl auf den partizipativen Prozess3, wie auch auf das künstlerische Objekt setzen;

2.2 Zulässigkeit

Zugelassen sind Projekte zum Thema der Entwicklung der Rhone-Ufer als Chance angesichts des Klimawandels mit:

  • Gruppen junger Teilnehmenden, die an einem gemeinsamen kreativen Prozess in allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II (im Unterwallis und Oberwallis) teilnehmen möchten. Die Gruppen werden auf der Grundlage von Anmeldungen, die von der Schulleitung organisiert werden, speziell für die Projekte gebildet;
  • Einem/r professionellen Kunstschaffenden4, mit oder ohne Bezug zum Wallis, der/die über Erfahrung mit Projekten verfügt, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • Einem/r im Wallis aktiven Kulturvermittelnden5, der/die den von den Kunstschaffenden und den Teilnehmenden gemeinsam gestalteten Schaffensprozess begleitet. Je nach Art des Projektes und dem Grad der Erfahrung des/r professionellen Kunstschaffenden mit gemeinsamen Schaffensprozessen, ist es möglich auf die Teilnahme eines/r Kulturvermittelnden zu verzichten;
  • einem anspruchsvollen partizipativen Prozess mit unterschiedlichen Stufen des Einbezugs der Teilnehmenden durch die Kunstschaffenden;
  • einer Intervention, die sich auf mindestens einer der folgenden Bereiche bezieht: Literatur, visuelle Kunst, Design und Architektur, Musik, Bühnenkünste, Film und Video, Wissenschaft und Kulturerbe;

Nicht zugelassen sind:

  • Projekte, die keinen Zusammenhang mit dem Thema der Entwicklung der Rhone-Ufer als Chance zur Bewältigung des Klimawandels haben;
  • Projekte, bei denen eine, wenn auch nur teilweise, Finanzierung der Arbeit der Teilnehmenden oder Freiwilligen vorgesehen ist;
  • rein kommerzielle Projekte;
  • Projekte von Kandidaten, welche zuvor bereits eine finanzielle Unterstützung des Kulturdienstes bezogen und dabei die zugeteilten Bedingungen nicht respektiert haben;

Zudem gelten die allgemeinen Anordnungen (Blatt A1) der Kulturförderung.

2.3 Beurteilungskriterien

Die Gesuche werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  • Bedeutung und Relevanz des Projekts in Bezug auf den Kontext der Intervention in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II und in Bezug auf das Thema der Entwicklung der Rhone-Ufer als Möglichkeit, dem Klimawandel zu begegnen. Für ein partizipatives Projekt mit einer Schülergruppe in einer Schule wird empfohlen, anzugeben, welcher Zweig bzw. welche Zweige und welche Lehrpersonen beteiligt sind (Französisch, Deutsch, Geografie, Geschichte, Bildende Kunst, Musik, Sport...), einige pädagogische Richtlinien zu geben und die Dauer der Aktivität in 45-minütigen Unterrichtseinheiten und möglicherweise ausserhalb der Unterrichtseinheiten zu nennen (wenn eine Arbeit ausserhalb der Schule vorgesehen ist);
  • Auswirkung des Projekts auf die Jugendlichen: Grad der Integration der Jugendlichen in die kulturelle Beteiligung, Dauer des Prozesses in jeder Schule, Anpassungsfähigkeit des Projekts an die Zwänge des schulischen Umfelds; Einfluss auf Lernende in der Schule, die nicht am Projekt teilnehmen, nachhaltige Projektwirkung;
  • Qualität der kulturellen Teilhabe: Art der Beteiligung der Jugendlichen am gemeinsamen Schaffensprozess; Verhältnis zwischen künstlerischen Interessen und den Interessen der Teilnehmenden; Zeitdauer, welche während des Projektes vorgesehen ist, um über den bisherigen Ablauf Bilanz zu ziehen und Anpassungen am weiteren Verlauf vorzunehmen;
  • Erfahrung des/r Kunstschaffenden mit Projekten, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • Erfahrung des/r Kulturvermittelnden mit Projekten, welche einen gemeinsamen Schaffensprozess beinhalten;
  • Innovativer Wert des Projekts im Kontext der Schulen auf Sekundarstufe II.

Informationen und einzureichende Dokumente: Der Antragsteller legt alle Informationen vor, die zur Beurteilung der oben genannten Kriterien erforderlich sind. Vorgelegte Bewerbungsunterlagen müssen folgende Elemente enthalten :

  • Projektbeschrieb (max. 4 Seiten; mit Beschreibung, vorgesehenem Beteiligungsprozess, erwarteten Resultaten und Wirkungen, Akteuren und Partnerschaften, terminiertem Projektablauf und Kontaktperson);
  • Budget und Finanzierungsplan über die gesamte Projektdauer;
  • Curriculum Vitae des/r Kunstschaffenden sowie des/r Kulturvermittelnden, welche das Projekt begleiten;
  • Nützliche Beilagen zum Projektbeschrieb (Z.B. Video-/Audiosupport, Illustration).

3. Allgemeines Verfahren

3.1 Ausschreibung und Gesuchseingabe

Kultur Wallis - als Kulturförderverein und Unterstützung der Walliser Kunstschaffenden - verteilt den Projektaufruf über seine Newsletter vom September 2021 sowie einem Mailing an Kulturschaffende, um potenzielle Kandidierende dazu einzuladen, ein Bewerbungsdossier einzureichen.

Der Antrag muss von der Projektleitung eingereicht werden (dem/r Kunstschaffenden und/oder dem/r Kulturvermittelnden).

Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis spätestens 31. Oktober 2021 per E-Mail an die Adresse info@culturevalais.ch gesendet werden und deren Unterlagen vollständig sind.

Eine Empfangsbestätigung wird den Antragstellenden zugeschickt.

Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 umgesetzt werden.

3.2 Art und Bedingungen der Unterstützung

Unter Vorbehalt des zugeteilten Gesamtbudgets werden pro Projekt Unterstützungsbeiträge zwischen CHF 5'000.- und CHF 25'000.- für die Projekte « Rhone im Austausch » in allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II erteilt. 

Die Unterstützung wird für die Projekte von « Rhone im Austausch » für die Arbeit des/r Kunstschaffenden und/oder des/r Kulturvermittelnden gewährt.

3.3 Bearbeitung des Dossiers

Die FDDM prüft die Zulässigkeit der Anträge.

Über die zugelassenen Gesuche entscheidet eine spezialisierte Jury, welche sowohl aus zwei durch die Dienststelle für Kultur auserwählten Mitgliedern als auch durch Vertretende der Dienststellen für Bildungswesen, Kultur und Hochwasserschutz Rhone zusammengestellt ist.

4. Verpflichtungen der Begünstigten

Der/die Begünstigte verpflichtet sich, die erhaltenen Gelder in Übereinstimmung mit seinem/ihrem Bewerbungsdossier zu verwenden. Jede bedeutende Änderung des eingereichten Projekts bedarf der vorgängigen Zustimmung der FDDM.

Der/die Begünstigte muss über eine Rechtsform verfügen, welche die adäquate Verwendung des erhaltenen Unterstützungsbeitrages garantiert und auf deren Konto der Beitrag ausgezahlt wird. Das Logo steht unten zur Verfügung. 

Am Ende des Projektes übermittelt der/die Begünstigte der Kultur Wallis:

  • einen detaillierten Abschlussbericht sowie eine Selbstbeurteilung (Max. 2 Seiten);
  • ein audiovisuelles oder anderes Dokumentationsmaterial;
  • die Schlussabrechnung;

Bei Nichterfüllung der oben genannten Anforderungen kann die Dienststelle Hochwassserschutz Rhone eine Unterbrechung der Unterstützung verfügen. Offenkundiger Missbrauch kann dazu führen, dass die erhaltenen Gelder zurückerstattet werden müssen.

Die Begünstigten eines Unterstützungsbeitrages im Rahmen von « Rhone im Austausch – partizipative Projekte mit allgemein- und berufsbildenden Schulen der Sekundarstufe II » haben vollständigen Zugang zu den anderen Unterstützungsprogrammen des Kantons Wallis.

5. Definitionen

  • Gemeinsamer Schaffensprozess: jedes künstlerische Werk, das ein/e Kunstschaffende und Teilnehmende gemeinsam schaffen, und das Bezug zu einem Bereich der Gesellschaft hat (Gesundheitswesen, Sozialwesen, Tourismus, Umwelt, usw.).
  • Innovatives Projekt: von den Beteiligten gemeinsam gestaltetes Projekt, welches die Gepflogenheiten des Bereichs - sei es in der Art oder der Form des erarbeiteten Werkes oder in der Art der Zusammenarbeit - erneuern. In solchen Projekten ist der gemeinsame Schaffensprozess des/r Kunstschaffenden und Teilnehmenden gleich wichtig wie das künstlerische Ergebnis.
  • Partizipativer Prozess: ein Vorgehen, das in zweckdienlicher Weise die Beteiligten in einen gemeinsamen Schaffensprozess einbezieht. Der Einbezug kann partizipativ (wenn der Rahmen der Arbeit von einem Partner gesetzt wird) oder kollaborativ sein (wenn ein/e Kunstschaffende und weitere Beteiligte unter Begleitung durch eine/n Kulturvermittelnde den Schaffensprozess gemeinsam gestalten).
  • Professionelle/e Kunstschaffende: alle aktiven Personen, welche ihr Werk regelmässig an Orten zeigen, die als Teil der professionellen Kreise gelten, und welche mindestens zwei der drei nachstehenden Kriterien erfüllen:
    • Abgeschlossene Ausbildung an einer oder mehreren offiziell anerkannten Institutionen.
    • Regelmässige Ausübung der künstlerischen Tätigkeit von mindestens 50 %. Eine Lehrtätigkeit in ihrem Bereich wird dabei berücksichtigt.
    • Anerkennung als Professionelle/r durch andere qualifizierte Professionelle oder Berufsgruppen in ihrem künstlerischen Bereich.
  • Kulturvermittelnde/r: Personen, welche regelmässige, bedeutende und nachhaltige kulturelle Beziehungen zum Wallis pflegen und erwiesene Erfahrung in der Begleitung von partizipativen Prozessen nachweisen können.

Frau Muriel Borgeat, Koordinatorin für « Kultur, Bildung und Forschung – Rhone » (FDDM), steht Ihnen für Fragen zur Verfügung: muriel.borgeat@fddm.vs.ch und 027 607 10 89.