Strafvollzugssystem

Weiterentwicklung der Strafvollzugsstrategie

Der Staatsrat hat die Grundsätze einer Strafvollzugsstrategie beschlossen, um das aktuelle System zu reformieren. Als eine Priorität des Bereichs der öffentlichen Sicherheit ist diese Strategie auch Teil des Regierungsprogramms. Neubauten, Umnutzungen und Sanierungen stehen auf dem Programm dieses ehrgeizigen Projekts, das schlussendlich die Strafvollzugskapazität um 97 Plätze erhöhen und das Wallis mit Einrichtungen ausstatten soll, die für die meisten Strafvollzugsregimes geeignet sind. Dieses Projekt wird auf 90 Millionen Franken Bruttoinvestitionen veranschlagt, davon 65 Prozent zulasten des Kantons und 35 Prozent zulasten des Bundes. Zudem soll es etwa 80 Arbeitsplätze schaffen. Erhebliche Synergien werden mit den Kantonen des lateinischen Konkordats entwickelt werden, dessen Konferenz der Departementsvorsteher das Gesamtprojekt begrüsst und genehmigt hat.

Einführung der elektronischen Fussfessel

Am 1. Januar 2018 hat der Kanton die elektronische Überwachung umgesetzt. Diese erfolgt mittels einer elektronischen Fussfessel, die am Knöchel der betroffenen Person befestigt wird. Nicht verwendet wird sie bei sehr gefährlichen Personen oder bei Personen, bei denen eine erhöhte Rückfallgefahr besteht. Die elektronische Überwachung wird ausschliesslich als Kontrollinstrument der auferlegten Bedingungen verwendet. Personen, die eine Fussfessel tragen, sind meist im Besitz einer Ausgangsbewilligung. Die elektronische Fussfessel erlaubt die Überwachung der Person, indem ihr Aufenthaltsort mittels eines Radiofrequenzsystems (RF) oder eines satellitengesteuerten Ortungssystems (GPS) bestimmt wird. Die elektronische Überwachung wird sehr restriktiv verwendet.

Neues Sanktionsrecht

Am 1. Januar 2018 ist die Verordnung über den Vollzug von Einziehungen (VVE) in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist das Amt für Sanktionen und Begleitmassnahmen (ASM) in Zusammenarbeit mit anderen kantonalen Dienststellen zuständig für Einziehungen materieller und finanzieller Natur. Dabei gilt es, die eingezogenen Gegenstände und Werte:

  • in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei zu zerstören (gefährliche Gegenstände, Betäubungsmittel, mit Drogen kontaminiertes Geld oder Falschgeld);
  • in Zusammenarbeit mit den Betreibungsämtern zu verwerten (Fahrzeuge, unbewegliche oder bewegliche Güter), zu lagern, zu schätzen, zu versteigern oder aufzubewahren;
  • zurückzugeben (wenn sie Dritten oder Geschädigten zugesprochen werden).

Gefängnismedizinischer Dienst

Die aktuellen Leistungen wurden auf das Gefängnis von Brig ausgeweitet. Die neue Rahmenvereinbarung mit dem Spital Wallis sowie die diesbezüglichen Leistungsverträge treten am 1. Januar 2019 in Kraft. Diese Verträge regeln die Zusammenarbeit des Spital Wallis mit der geschlossenen Erziehungsanstalt Pramont (CEP), der Strafanstalt Crêtelongue, dem Zentrum für Ausschaffungshaft und den Gefängnissen Sitten und Brig.