Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Bekämpfung von Schwarzarbeit, unlauterem Wettbewerb und Sozialdumping

Der Einsatz von nicht angemeldeten Arbeitskräften oder zu Arbeits- und Lohnbedingungen, die weit von den geltenden Mindestnormen entfernt sind, stellt eine Wettbewerbsverzerrung für Unternehmen und Arbeitnehmende dar. Schätzungen zufolge werden jährlich Arbeiten für 1,2 Milliarden Franken, die nicht bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden gemeldet werden, im Kanton ausgeführt. Von den jährlich fast 700 eingegangenen Meldungen führt die kantonale Beschäftigungsinspektion mehr als 400 Untersuchungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch. In Folge wurden 2018 mehr als 140 Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Darüber hinaus verhängt die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) jedes Jahr Bussen und Kontrollkosten von mehr als einer halben Million Franken, rund 100 Arbeitsverbote in der Schweiz an europäische Unternehmen, die wegen Verstössen geahndet wurden, sowie ein Drittel der 38 in der Schweiz ausgesprochenen Ausschlüsse einheimischer Unternehmen vom öffentlichen Beschaffungswesen.

4. Konferenz Arbeit und Gesundheit

Angesichts eines ansteigenden Arbeitskräftemangels ist es unerlässlich, Personen ab 55 Jahren im Arbeitsmarkt zu halten. Am 25. Oktober 2018 wurden mehrere Fachpersonen und 180 Teilnehmende aus verschiedenen Wirtschaftszweigen in der HES-SO in Siders begrüsst, um das Zusammenarbeiten unterschiedlicher Generationen in Unternehmen zu diskutieren. Das Treffen führte zu folgenden Feststellungen: Die Unterschiede bezüglich der Arbeitsstile zwischen den Generationen werden überbewertet. Es gibt vor allem Altersunterschiede. Der Manager muss zugänglich bleiben und in der Lage sein, die Bedürfnisse und Verhaltensweisen jedes Einzelnen zu erkennen und sich an diese anzupassen. Gegenseitiges Verständnis erfordert einen transparenten und partizipativen Austausch und die Festlegung von Zielen, die die Eigenverantwortung fördern.