Institutionen

Wahl und Amtsantritt des Verfassungsrates

Am 4. März 2018 hat die Walliser Bevölkerung mit 72,8 Prozent der Stimmen die Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung angenommen. Mit einer Mehrheit von 61,6 Prozent hat sie dafür gestimmt, deren Durchführung einem Verfassungsrat anzuvertrauen.

Die Kantonsverfassung sieht vor, dass die Verfassungsratswahlen auf der gleichen Grundlage erfolgen wie die Wahl der Abgeordneten des Grossen Rates. Daher verteilte der Staatsrat per Beschluss vom 6. Juli 2018 die 130 Sitze des Verfassungsrates im Verhältnis zur schweizerischen Wohnbevölkerung unter die Bezirke. Diese Wahl übte eine nie dagewesene Anziehungskraft aus: Fast 650 Personen jeden Geschlechts, jeden Alters und jeder politischen Gesinnung stellten sich zur Wahl auf.

Die Wahl selbst fand am 25. November 2018 nach dem System der doppelt-proportionalen Zuteilung statt, wie dies im Dezember 2017 revidierten Gesetz über die politischen Rechte (kGPR) verankert ist. Zur Erinnerung: Die Sitze werden zunächst auf der Ebene der sechs Walliser Wahlkreise zwischen den politischen Kräften verteilt, dann den Unterwahlkreisen (Distrikten) zugeteilt. Aus der doppelt-proportionalen Zuteilung ergaben sich keine praktischen Schwierigkeiten. Ihre Umsetzung ermöglicht eine fast perfekte Verhältnismässigkeit zwischen der Wählerstärke der Parteien und ihrer Vertretung im Verfassungsrat.

Gemäss dem Dekret über den Verfassungsrat, das am 14. Juni 2018 vom Grossen Rat angenommen wurde, hat der Staatsrat ein provisorisches Büro bezeichnet. Dieses besteht aus dem Alterspräsidenten, der den Vorsitz hat, und sechs Stimmenzählern, zu denen die ältesten gewählten Mitglieder (nach dem Alterspräsidenten) und die jüngsten gewählten Mitglieder der jeweiligen verfassungsmässigen Region bestimmt werden. Dieses Büro hat seine Pflichten im Bereich der Organisation der konstituierenden Session vollumfänglich erfüllt. So haben sich die 130 gewählten Vertreter am 17. Dezember 2018 auf Einladung des Staatsrates zu einer konstituierenden Session zusammengefunden. Diese war sowohl von Ernsthaftigkeit als auch von Emotionen geprägt und wird daher noch lange in Erinnerung bleiben. Am Ende der Session wurde ein Übergangsbüro bezeichnet. Dieses wird nun die Organisation und die Arbeitsweise des Verfassungsrates festlegen.

Gesunde Gemeindefinanzen

Die Sektion Gemeindefinanzen (SGF) veröffentlichte im März 2018 ihren Bericht über die Gemeindefinanzen 2016. Die Finanzlage der 126 Gemeinden kann insgesamt erneut als sehr gut beurteilt werden. Die fünf Kennzahlen, berechnet aus dem Durchschnittswert der Verwaltungsrechnungen 2015 und 2016, erreichen 23 von maximal 25 Punkten. Die finanzielle Verfassung wird durch das Rekordvolumen an Bruttoinvestitionen kaum negativ beeinflusst.

Gemäss den beiden Kennzahlen des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung (HöV/IDHEAP) sind die Finanzen gesund. Der einzige Wermutstropfen besteht laut dem Institut im zu hohen Investitionsvolumen. Im Vergleich mit den konsolidierten Daten der Gemeinden anderer Kantone bestätigen auch die Kennzahlen der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen die gute finanzielle Verfassung.

Die Steuerbelastung der Gemeinden bleibt sehr stabil. Vier Gemeinwesen haben den Koeffizienten und/oder die Indexierung nach unten angepasst. Nur ein Gemeinwesen hat den Koeffizienten erhöht.