Bau der 3. Rhonekorrektion

Rechtsgrundlagen und Finanzierung

Am 15. November 2018 verabschiedete der Grosse Rat die Vorlage für das Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion (GFinR3), das die Beteiligungen von Gemeinden und Dritten festsetzt.

Die Kostenschätzung von 3,6 Milliarden Franken wurde von mehreren externen Stellen in Gutachten überprüft: vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), von der Eidgenössischen Finanzkontrolle und vom kantonalen Finanzinspektorat. Sie alle kamen zu dem Schluss, dass die Kosten glaubwürdig und verhältnismässig sind.

Gestützt auf diese Gutachten, stellte der Bundesrat dem Parlament den Antrag, den Kredit über 1,6 Milliarden Franken (davon 1 Milliarde Subventionen) zur Finanzierung der laufenden prioritären Massnahmen anzunehmen. Die eidgenössischen Räte werden im Herbst 2019 über die Sache verhandeln.

Struktur und Organisation

Der Adjunkt des Chefs des Kantonalen Amts Rhonewasserbau (KAR3) sowie die fünf Sektionschefs wurden ernannt. Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden mehrere Stellen ausgeschrieben und besetzt.

Vorgezogene Massnahmen (VM)

Die Pläne für die VM I bei Massongex und die VM II bei Fully wurden am 20. Juni resp. 10. September genehmigt. Die VM II an der Lizerne wurde am 20. April 2018 aufgelegt. Das Dossier der VM II am Vissigen-Kanal befindet sich in der Abschlussphase, ebenso das Dossier für den Sekundärdamm der Raspille in Siders.

Prioritäre Massnahmen (PM)

Die Bauarbeiten der PM I bei Visp wurden fortgeführt: das Los 5 (Ausbau unterhalb Visp, Abschnitt Baltschieder) wurde im Mai 2018 abgeschlossen und die Arbeiten am Los 6 (Vispamündung) im November 2018 aufgenommen. An den Auflagedossiers der PM I bei Martinach, Sitten und im Chablais wurde unter Mitwirkung der Gemeinden weitergearbeitet, mit einem besonderen Augenmerk auf den Infrastrukturen Dritter, die abzuändern oder zu verlegen sind. Für die Verlegung der Kantonsstrasse bei Martinach wurden mehrere Varianten ausgearbeitet, über die zurzeit noch diskutiert wird.