Volkswirtschaft und Bildung

Tertiäre Ausbildung

Institutionelle Akkreditierung der FernUni Schweiz

Im Juni 2020 erteilte der Schweizerische Akkreditierungsrat der FernUni Schweiz die institutionelle Akkreditierung als Hochschule. Sie ist die erste akkreditierte universitäre Einrichtung, die Fernstudien anbietet.

Erste Absolventen des HF-Ausbildungsgangs Krankenpflege und Gründung einer Stiftung

Im Rahmen des 2017 aufgenommenen HF-Ausbildungsgangs Krankenpflege am Standort Visp wurden 2020 die ersten 17 Diplome übergeben. Im Oktober 2020 wurde der Ausbildungsgang durch den Bund anerkannt.

Im Juli 2020 beschloss der Staatsrat, seine Unterstützung für die Gründung der Stiftung «HF Gesundheit Valais-Wallis» zu bestätigen, die für die Durchführung der HF-Ausbildung Krankenpflege in französischer und deutscher Sprache im Wallis, einschliesslich der Erweiterung des HF-Ausbildungsangebots in Monthey ab Frühjahr 2021, zuständig ist.

COVID-19

Nach den Entscheidungen der Bundesbehörden bezüglich COVID-19 hat das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) schnell die notwendigen Entscheidungen getroffen und für ihre Umsetzung durch die Direktionen der tertiären Bildungseinrichtungen gesorgt.

Die Dienststelle für Hochschulwesen (DH) hat sich dabei jederzeit um eine sorgfältige Abwägung bemüht und sowohl die gesundheitlichen Anforderungen als auch die objektiven Interessen der Studierenden und des Lehrkörpers berücksichtigt. Sie unterstützte die Hochschulen bei der Umsetzung der Massnahmen zum Fernunterricht, der Beibehaltung von Präsenzpraktika, der Bereitstellung von Studierenden aus dem Gesundheitsbereich für die Spitäler und der Freigabe von finanziellen Mitteln für bedürftige Studierende.

Vorentwurf der Teilrevision des Gesetzes zur Standortbestimmung und Beteiligung der Standortgemeinden für die kantonalen Schulen der tertiären Stufe

Der Staatsrat gab eine positive Stellungnahme zu den Grundprinzipien des Gesetzesvorentwurfs ab, der im Mai 2020 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel der Revision ist es, die Beiträge der Standortgemeinden an den Betriebskosten der kantonalen Schulen der tertiären Stufe klarer zu definieren. Dieser Revisionsentwurf geht auf eine vom Grossen Rat im Juni 2018 angenommene Motion zurück. Der Vorentwurf wird dem Grossen Rat im ersten Halbjahr 2021 vorgelegt.