Eine harmonische Raumentwicklung gewährleisten

EINE HARMONISCHE RAUMENTWICKLUNG GEWÄHRLEISTEN

UMGESETZT


  • Annahme des neuen kantonalen Richtplans durch den Grossen Rat (Koordination der verschiedenen raumwirksamen Tätigkeiten) und Genehmigung durch den Bund spätestens Ende des ersten Halbjahres 2019
  • Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion

IN BEARBEITUNG


  • Begleitung der Gemeinden bei der Umsetzung der Revisionen des Baugesetzes und des kantonalen Raumplanungsgesetzes (betroffene Hauptbereiche :  Bauzonendimensionierung, Festlegung der kommunalen und interkommunalen Entwicklungsabsichten)
  • Nutzung der Möglichkeiten im Zusammenhang mit der 3. Rhonekorrektion in Sachen Entwicklung der Talebene und Ausschöpfung der Synergien zwischen folgenden Hauptbereichen :
    • Sicherheit
    • Mobilität
    • Umwelt
    • Wirtschaft
    • Energie
    • Gesundheit
    • Landwirtschaft
    • Tourismus
    • Sport
  • Anpassung der kantonalen Strategie in Sachen nachhaltige Entwicklung, Konsolidierung der Führung bei der Umsetzung dieser Strategie und Stärkung der diesbezüglichen Vorbildfunktion des Staates Wallis
  • Einführung und Digitalisierung des eidgenössischen Grundbuchs sowie Durchführung der amtlichen Vermessung (Projekt Grundbuch 2020)
  • Ablösung des Ausführungsdekrets zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen
  • Gesetz über den Natur- und Heimatschutz
  • Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
  • Gesetz über die Bergwerke und Steinbrüche