Sicherheit, Institutionen und Sport

Rechtsangelegenheiten im Bereich Sicherheit und Justiz

Gesetzgebungsmethodik

2020 hat der Staatsrat einen wichtigen Gesetzesentwurf angenommen: die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Bezug auf die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Der Gesetzesentwurf setzt vier unterschiedliche Schwerpunkte: die Zahl der KESB (Reduzierung von 23 auf 9), ihre Zusammensetzung, ihr Profil und die Kompetenzen ihrer privaten und beruflichen Beistände/Vormunde sowie die Präzisierung der sich aus der administrativen Aufsicht über die KESB ergebenden Aufgaben. Zudem sieht der Gesetzesentwurf die Kantonalisierung dieser Behörden vor und bietet ihnen damit einen neuen organisatorischen und strukturellen Rahmen. Auslöser für den Gesetzesentwurf waren eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen, in denen bestimmte Probleme hervorgehoben wurden und der Staatsrat aufgefordert wurde, die bestehenden Strukturen zu überprüfen. Die ständige Zunahme der Arbeitsbelastung der KESB, die Komplexität des materiellen und formellen Rechts sowie die immer komplexeren Fragen, mit denen sich die KESB konfrontiert sehen, machen eine Professionalisierung dieser Behörden unumgänglich. Dieses ehrgeizige Projekt bedeutet eine grundlegende Änderung der Organisation und Arbeitsweise der KESB. Die Betreuung von Minderjährigen und Erwachsenen unter Schutzmassnahmen ist ein zentrales Anliegen der Regierung. Durch die Einrichtung von hoch spezialisierten kantonalen Strukturen soll sie weiter verbessert werden. Mithilfe dieser Ressourcen kann effektiv und rasch auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Personen unter Schutzmassnahmen und ihrer Angehörigen eingegangen werden. Damit setzt der Staatsrat neue Impulse für die Problematik des Schutzes der Person. Der erwähnte Gesetzesentwurf wurde in der Dezembersession 2020 in einer einzigen Lesung vom Grossen Rat verabschiedet.

Aufsicht und Rechtsbeistand

Vom 1. März 2020 an fällt die administrative Aufsicht über die Anwälte in die Zuständigkeit des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport; dieses übt sie über seinen Rechtsdienst aus. Dessen Hauptaufgaben sind:

  • Führung des kantonalen Anwaltsregisters und der öffentlichen Liste der Anwälte aus EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten, die in der Schweiz unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung ständig Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten dürfen.
  • Verwaltung des Bereitschaftsdiensts der Anwälte der ersten Stunde.

Die erste computergestützte Session der Anwalts- und Notariatsprüfung fand im November 2020 in den Räumlichkeiten der HES-SO in Siders statt.

Vom 1. Oktober bis zum 6. November 2020 war das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport für die Bewilligung von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen auf dem Kantonsgebiet zuständig. Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz hat dem Vorsteher des DSIS und dem Staatsrat wichtige juristische Unterstützung insbesondere beim Verfassen von Entscheiden, Antworten auf Fragen und Stellungnahmen zu Rekursen mit Bezug zu COVID-19 geleistet.