Gesundheit, Soziales und Kultur

Betreibungs- und Konkurswesen

Territoriale Reorganisation

Mit dem Ziel, die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen mit einer Struktur auszustatten, die es ihr ermöglicht, sich der Zukunft angesichts eines ständig wachsenden Geschäftsvolumens zu stellen, hat der Staatsrat eine territoriale Reorganisation eingeleitet. Am 7. Februar 2019 legte das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur den Vorentwurf über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zur Vernehmlassung vor. Angesichts der positiven Aufnahme unter den konsultierten Kreisen wurde der Entwurf dem Parlament vorgelegt, das ihn am 13. September 2019 mit grosser Mehrheit in einer einzigen Lesung annahm. Es handelt sich um grosse Veränderungen für die Dienststelle, da der Betreibungssektor künftig von jenem der Konkurse klar getrennt wird. Die gewählte Organisation sieht fünf Betreibungs- und drei Konkurskreise vor. Die Büros werden in die fünf Verwaltungszentren integriert, die in der neuen Immobilienstrategie des Kantons Wallis vorgesehen sind.

Nichtbekanntgabe einer Betreibung

Die Eidgenössischen Räte haben am 16. Dezember 2016 eine Änderung der Art. 8a, 73 und 85a des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) beschlossen, welche am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Die beschlossenen Änderungen sind auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen, die eine Anpassung des SchKG verlangte, um ungerechtfertigte Betreibungen rascher und einfacher zu löschen und dem Einsichtsrecht Dritter zu entziehen. In diesem Jahr bearbeiteten die Ämter 520 Anträge für die Nichtbekanntgabe, von denen etwas mehr als 300 angenommen wurden.

Negativzinsen

Die PostFinance führte per 1. Oktober 2019 negative Zinsen auf den Liquiditätskonten der Betreibungs- und Konkursämtern ein. Die Walliser Kantonalbank hat ihrerseits beschlossen, dasselbe für die Depositenkonten zu tun. Die Verfahren der Liquiditätsverwaltung wurden angepasst, um diese neue finanzielle Belastung zu begrenzen.